Neue Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung
Auf der Webseite des Bundestags ist eine Eingabe veröffentlicht worden, wonach die Abgeordneten die verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren als "nicht zulässig" ablehnen sollen.
Auf der Webseite des Bundestags ist am Mittwoch eine neue, im März eingereichte Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht worden. Die Abgeordneten sollen demnach die verdachtsunabhängige Datensammlung als "nicht zulässig" ablehnen. Darüber möchte der Petent, Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die Bundesregierung aufgefordert wissen, sich für eine Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie und für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Der Bürgerrechtler begründet sein Anliegen damit, dass durch die verdachtsunabhängige Datenerfassung sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation von 500 Millionen Europäern gesammelt würden. Eine derart weitreichende Protokollierung sei inakzeptabel. Die Maßnahme höhle nicht nur Berufsgeheimnisse aus, sondern begünstige auch Datenpannen und -missbrauch. Sie untergrabe zudem den Schutz journalistischer Quellen und beschädige damit die Pressefreiheit im Kern. Andererseits sei nicht schlüssig nachgewiesen worden, dass die Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind.
Die EU-Vorgaben zur Protokollierung von Nutzerspuren sollen laut der Petition bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über ihre Gültigkeit auch trotz einer drohenden Geldbuße gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung nicht umgesetzt werden, was in der schwarz-gelben Regierungskoalition derzeit heftig umstritten ist. Parallel möge die Bundesregierung sich eine Abweichung von der Richtlinie genehmigen lassen beziehungsweise eine solche gegebenenfalls einklagen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch die Vorratsdatenspeicherung würde eine ernste Gefahr für Deutschland darstellen, da die unkontrollierte Nutzung der Telekommunikation einen Grundpfeiler der freiheitlichen Gesellschaftsordnung darstelle.
Die Petition steht bis Anfang Oktober zur Mitzeichnung offen. Eine öffentliche Anhörung leitet der zuständige parlamentarische Ausschuss in der Regel aber nur ein, wenn innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterzeichner zusammenkommen. Verbindliche Vorschriften zur weiteren Behandlung von Petitionen gibt es nicht. 2008 verwarf der Petitionsausschuss eine von 12.560 Personen mitgetragene Eingabe gegen die Vorratsdatenspeicherung. Damals ging es etwa um die Frage, ob die Maßnahme wegen der Verfügbarkeit von Anonymisierungsdiensten unzweckmäßig sei. Das zuständige Gremium des Bundestags verwies damals darauf, dass damals auch deutsche Internetanbietere zur Aufbewahrung von Nutzerspuren verpflichtet gewesen seien. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die ursprüngliche Regelung und legte die Hürden für eine Neuauflage hoch. (vbr)