Neue Runde im Auslieferungspoker um Kim Dotcom
Vor dem neuseeländischen Supreme Court wollten die Anwälte von Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) argumentieren, dass das FBI seine Anklagepunkte im Einzelnen offenlegen muss, ehe Richter in Neuseeland über die Auslieferung entscheiden können.
Der Kampf des deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom (aka Kim Schmitz aka Kimble) gegen seine Auslieferung an die USA geht in eine neue Runde. Am Dienstag begann eine Anhörung vor dem obersten Gericht Neuseelands. Dort wollten Dotcoms Anwälte argumentieren, dass die US-Bundespolizei FBI ihre Anklagepunkte im Einzelnen offenlegen muss, ehe Richter in Neuseeland über die Auslieferung entscheiden können. Das FBI hat nur eine Zusammenfassung ihrer Klage nach Neuseeland geschickt. Ein untergeordnetes Gericht hatte dies für ausreichend befunden, aber Dotcom legte Berufung ein.
Die US-Behörden werfen Dotcom Copyright-Verletzungen in großem Stil vor. Auf der von ihm gegründeten Datentauschplattform Megaupload sei geschütztes Material verbreitet worden, ohne Copyright-Abgaben zu zahlen. Der Schaden belaufe sich auf eine halbe Milliarde US-Dollar. Dotcom, der seit einigen Jahren in Neuseeland lebt, argumentiert, er habe nur die Plattform zur Verfügung gestellt. Er wehrt sich gegen die Auslieferung.
Dotcom war selbst nicht im Gericht. Eine Entscheidung des Obersten Gerichts wird erst in einigen Wochen erwartet. Das Auslieferungsverfahren findet voraussichtlich erst nächstes Jahr statt. (anw)