Nintendo gewinnt Berufungsverfahren im Patentstreit mit Anascape [Update]

Der japanische Unterhaltungselektronik-Hersteller konnte vor einem Berufungsgericht den Anspruch auf 21 Millionen US-Dollar abwehren.

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Der japanische Unterhaltungselektronik-Hersteller Nintendo hat im Berufungsverfahren um einen Patentrechtsstreit Ansprüche der US-Firma Anascape abgewehrt. Der Court of Appeals for the Federal Circuit habe entschieden, dass kein Computerspiele-Controller der Japaner gültige Anascape-Patente verletzt, teilte Nintendo mit. In der vorigen Instanz hatte sich Anascape vor zwei Jahren noch vor einem texanischen Gericht durchsetzen können und 21 Millionen US-Dollar Schadenersatz erwirkt.

In dem Verfahren ging es unter anderem um das US-Patent 6,906,700, in dem sich Anascape eine Technik für einen "3D-Controller mit Vibrationsfunktion" schützen ließ. Nintendo habe sie im Controller Wii Classic, im WaveBird und in den Gamecube Gamepads unerlaubt verwendet, hieß der Vorwurf.

[Update: Zentrale Frage im Berufungsverfahren war, ob es sich bei dem Patent 6,906,700 um Prior Art handelt, also ob darin eine Technik beschrieben wird, die vorher bereits von Sony in seinem DualShock-Controller verwendet wurde. Dieser kam 1998 in den USA auf den Markt, das 700er-Patent wurde hingegen im November 2000 beantragt. Das Gericht ließ die Argumentation der Anascape-Vertreter nicht gelten, das 700er-Patent basiere auf dem Patent 6,222,525, das 1996 beantragt worden war, da es in wichtigen Punkten von seinem Nachfolger abweiche.]

Anascape hatte 2006 neben Nintendo auch Microsoft verklagt. Die Redmonder haben sich mit dem Verfahrensgegner 2008 außergerichtlich geeinigt. (anw)