OLG Düsseldorf hält Verkaufsverbot für Galaxy Tab aufrecht
Samsung hat im Geschmacksmuster- und Patentstreit mit Apple auch in der zweiten Instanz eine Niederlage erlitten.
Samsung hat im Patent- und Geschmacksmusterstreit mit Apple eine weitere Niederlage in Deutschland erlitten. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte am Dienstag per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab. Der iPad-Konkurrent darf auf Entscheidung des Düsseldorfer Landesgerichts bereits seit Sommer nicht in Deutschland vertrieben werden. Für Samsung ist es der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim.
Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 – schon lange vor dem Erscheinen des iPad – mit einem sogenannten Geschmacksmuster schützen lassen. Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad.
Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschließend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 darf deswegen nicht verkauft werden. Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig umgingen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äußerlich leicht veränderten Modell 10.1N. Apple will auch dieses Gerät stoppen.
Der Patentexperte Florian Mueller kommentierte in seinem Blog, die Entscheidung bedeute nicht, dass Samsung auf ganzer Linie verloren habe. Es handle sich schließlich immer noch um eine Verfügung in einem Eilverfahren. Außerdem habe das Oberlandesgericht auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entschieden, während die niedrigere Instanz auf eine Verletzung des Geschmacksmusters befunden habe. Apple könne sich nicht darauf verlassen, dass die Entscheidung auf andere Ländern übertragbar sei, da sie sich nur auf deutsches Recht beziehe. (mit Material von dpa) / (bsc)