Piratenpartei schließt sich Klage gegen NSA-Überwachung an

Bomber, Busen und Beleidungen sind nicht alles. Die Piratenpartei macht zur Abwechslung mal wieder Politik. Sie schließt sich der Anzeige an, die der Chaos Computer Club, Digitalcourage und die Internationale Liga für Menschenrechte gestellt haben.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Piratenpartei Deutschland hat sich einer Strafanzeige von Bürgerinitiativen gegen die Überwachung angeschlossen. Darin wird der Generalbundesanwalt aufgefordert, Ermittlungen zur geheimdienstlichen Massenüberwachung durch die NSA und andere Dienste aufzunehmen. Sie sei als Partei unmittelbar von der illegalen Überwachung betroffen, heißt es in der Begründung. "Wir müssen inzwischen davon ausgehen, dass jedwede Fernkommunikation innerhalb unserer Partei mitgehört oder -gelesen und ggf. sogar gespeichert wird", erklärte Joachim Bokor, Justiziar der Piratenpartei.

Datenschutz ist eines der Kernthemen der Piraten.

(Bild: dpa, Angelika Warmuth/Archiv)

Mit dem Entschluss, der Klage beizutreten, setzt die Piratenpartei ein politisches Signal, nachdem sie zuletzt mehr durch Rücktritte und Austritte von sich reden machte. Unabhängig davon, wie die Strafanzeige ausgeht, gehören die Themen, die unter dem Rubrum "NSA-Skandal" verhandelt werden, zu denjenigen, die bereits zur Gründung der Partei eine wichtige Rolle spielten.

Gerade die spezifische Weise, wie sich die Piratenpartei von anderen Parteien unterscheide, sei durch die Überwachung gefährdet, "da sowohl Mitglieder als auch andere Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen müssen, dass die Kundgabe einer politischen Meinung bspw. in Form einer Petition oder in Form eines Antrags an eine unserer Fraktionen (vgl. unser Projekt OpenAntrag) von Unbekannten auf unbekannte Dauer zu unbekannten Zwecken gespeichert wird", heißt es in der Begründung zum Klagebeitritt.

Ob die Anzeige etwas bewirken kann, ist offen. Gegenüber der taz hatte Generalbundesanwalt Harald Range vor wenigen Tagen erklärt, das noch nichts entschieden sei. Bislang bewerte er alle zur Verfügung gestellten Informationen: "Derzeit prüfe ich, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für eine verfolgbare Straftat vorliegt. Nur wenn ich das bejahe, komme ich zu der Frage, ob überwiegende öffentliche Interessen einem Ermittlungsverfahren entgegenstehen – was bei Spionagedelikten zu prüfen ist." Im Interview erwähnte Range zudem, dass er über den deutschen Rechtsanwalt von Edward Snowden angefragt habe, ob Snowden Anhaltspunkte für eine gegen Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit geben könne. Darauf habe er jedoch noch keine Antwort erhalten. (mho)