Polizeibehörden forcieren verdeckte und offene Online-Ermittlungen
Neue US-Dokumente geben weiteren Aufschluss über Tätigkeiten von Sicherheitsbehörden im Netz. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) drängt auf verbesserte Befugnisse zur Ausforschung sozialer Netzwerke.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat neue Dokumente veröffentlicht, die sie gemeinsam mit Forschern der University of California in Berkeley auf Basis des "Freedom of Information Act" erstritten hat. Sie sollen weiteren Aufschluss über Tätigkeiten von US-Sicherheitsbehörden im Netz geben. Dabei geht es etwa um Einzelheiten (PDF-Datei), wie die CIA das 2005 ins Leben gerufene "Open Source Center" nutzt, um aus öffentlich verfügbaren Internetquellen wie Blogs, Chat-Foren oder sozialen Netzwerken gezielt personenbezogene Informationen zu sammeln und auszuwerten. Zugriff auf die dahinter stehende Datenbank und darin eingespeiste Analysen, Videos, Übersetzungen oder Presseübersichten haben demnach rund 15.000 US-Regierungsangestellte von der kommunalen bis hin zur Bundesebene. Die Quellen würden bis Mitte der 1990er Jahre zurückreichen.
Ein anderes Papier (PDF-Datei) zeigt, dass das FBI in E-Mails großes Interesse am "Dark Web Project" der University of Arizona offenbart hat. Dabei geht es um einen Versuch von Computerwissenschaftlern, alle Terrorismus-bezogenen Inhalte aus dem Web systematisch zusammenzutragen und zu analysieren. Gelobt wird an dem Projekt vor allem seine Effizienz, Kommunikationsforen zu durchsuchen und auch die "verborgenen Ecken des Internets" zu erschließen. Es werde sogar an Werkzeugen gearbeitet, um die Erzeuger eigentlich anonymer Online-Informationen zu entschlüsseln. In dem Schreiben von 2007 hält es die US-Polizeibehörde für besonders aufschlussreich, entsprechende Hilfsmittel mit den eigenen Ressourcen zur "Ausnutzung" von Internet-Daten zu verknüpfen. Für die EFF ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass US-Ermittler inner- und außerhalb des Strafverfolgungskontextes Unmengen an Daten aus dem Netz durchforsten.
Wie die US-Bürgerrechtsorganisation im Frühjahr unter Verweis auf US-Verwaltungspapiere meldete, setzen Strafverfolger und Finanzbeamte jenseits des Atlantiks bereits aktiv Dienste wie Facebook, MySpace oder Twitter für ihre Arbeit ein. Dabei sollen auch "Undercover-Agenten" Nutzer mit gefälschten Profilen gezielt ausspähen. Mittlerweile drängt auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen, auf eine Befugnis für "offene und verdeckte Ermittlungen im Internet". Die entsprechende rechtliche Grundlage solle sich vor allem auf soziale Netzwerke beziehen. Polizisten hierzulande sollen so mit ihren Kollegen in den USA gleichziehen können.
Derzeit ist laut Jansen aufgrund mangelnder technischer Ausrüstung und fehlenden Kompetenzen nur ein Prozent der 260.000 deutschen Polizisten fähig, im Internet zu ermitteln. Dabei schätzt ein Artikel von Dozenten einer Landespolizeischule in der Fachzeitschrift "Kriminalistik" Online-Plattformen aufgrund der Offenheit vieler ihrer Nutzer als "wahre Fundgruben" ein. Daraus abziehbare Informationen seien von "hohem taktischen Nutzen" – vor allem, wenn sie mit Polizei-Datenbanken und verdeckten Ermittlungen kombiniert würden.
Schon heute sind Spezialstreifen des Bundeskriminalamtes (BKA) und einiger Landeskriminalämter "anlassunabhängig" im Netz unterwegs. Dabei spüren die Cybercops nach eigenen Angaben etwa Fällen von Kinderpornographie, Volksverhetzung, Betrug oder Gewaltaufrufen nach. Details zur Vorgehensweise bleiben aus "kriminaltaktischen" Überlegungen geheim. Mitarbeiter versichern, dass man die Möglichkeiten zur Datengewinnung im Netz im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen eigenen Befugnisse nutze. Das Bundesjustizministerium erläutert, dass die Ermittler etwa keine personenbezogenen Dossiers anlegen dürften.
Zumindest die Hamburger Polizei will für die Ermittlung im Internet momentan gehörig aufrüsten und alle Beamten mit einem flächendeckenden Online-Zugang ausstatten. "Die Recherche im World Wide Web wird immer wichtiger", erklärte ein Behördensprecher der "Welt". Bislang sei diese nur Spezialdienststellen und an ausgewählten Rechnern möglich gewesen. Selbst der Staatsschutz im Landeskriminalamt hätten bisher nur zwei voll internetfähige PCs in Betrieb. Privates Surfen der Beamten am Arbeitsplatz solle aber die Ausnahme bleiben. Für die Kontrolle sämtlicher Erkundungen im Cyberspace sei ein Chipkarten-System in Planung. (jk)