"Recht auf Vergessen": 12.000 Anträge auf Löschung von Google-Links am ersten Tag

Die Möglichkeit, Suchergebnisse bei Google tilgen zu lassen, hat einen Ansturm von Europäern ausgelöst. Schon am ersten Tag gab es etwa 12.000 Anträge. Dafür muss man sich nach Datenschützer-Kritik nicht mehr ausweisen.

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  • dpa

In Europa soll Google auch vergessen.

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Bei Google sind am ersten Tag rund 12.000 Anträge von Europäern auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. In der Spitze habe es bis zu 20 Anträge pro Minute gegeben, sagte ein Google-Sprecher am Samstag. Google hatte am Freitagmorgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum "Recht auf Vergessen im Internet" ein Lösch-Formular freigeschaltet.

Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung eines Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei aber ungesetzlich, erklärte er.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Nun heißt es auf der Google-Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei." Die Datei solle binnen eines Monats nach Bearbeitung des Antrags gelöscht werden.

Der EuGH hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu ihnen unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzten. Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben.

Bei Google waren bereits in den vergangenen Wochen "einige Tausend" Anträge zur Löschung von Links eingegangen. Sie müssten größtenteils über das Formular neu gestellt werden, erklärte der Konzern. Google macht keine Angaben dazu, wie lange die Bearbeitung der Anfragen dauern könnte.

Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in den 28 EU-Ländern sowie Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain "Google.com". Der Konzern rechnet damit, dass es strittige Fälle geben wird, die vor Gericht geklärt werden müssen. (mho)