Recht auf Vergessen: Google bekommt 145.000 Löschersuchen

Google hat die Anzahl der seit dem EuGH-Urteil eingegangenen Löschersuchen und der betroffenen URLs in seinem jüngsten Transparenzbericht aufgeführt.

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Die Zahl der nicht gelöschten URLs überwiegt

(Bild: Google)

Google hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessen" bisher 144.907 Ersuchen bekommen, URLs aus dem Suchindex zu entfernen. Sie betrafen 497.507 URLs, wie Google in seinem Transparenzbericht aufführt. 41,8 Prozent wurden gelöscht, 58,2 Prozent wurden nicht entfernt.

Aus Deutschland gingen 24.979 Ersuchen ein, die 88.873 URLs betrafen. Hier betrug der Anteil der gelöschten URLs 53,1 Prozent. Aus Österreich stammten 2839 Ersuchen zu 10.579 URLs (54 Prozent entfernt) und aus der Schweiz 4054 Ersuchen zu 12.838 URLs (46,4 Prozent entfernt).

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Das EuGH-Urteil vom 29. Mail 2014 ermöglicht es Personen, Links aus dem Index von Internetsuchmaschinen wie Google entfernen zu lassen, wenn die Privatsphäre verletzt wird. Suchmaschinenbetreiber müssen jedes Löschungsersuchen einer Einzelperson prüfen und dürfen Ergebnisse nur dann weiterhin anzeigen, wenn ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht.

Als ein Beispiel für ein Löschersuchen führt Google aus Deutschland an: "Wir haben ein Ersuchen von einem Vergewaltigungsopfer erhalten, einen Link zu einem Zeitungsartikel zu entfernen, in dem über die Tat berichtet wird. Wir haben die Seite aus den Suchergebnissen für den Namen des Opfers entfernt."

3331 der entfernten URLs verwiesen auf Facebook und damit die meisten aus den Suchergebnissen, wie Google weiter ausführt. 3287 URLs stammen von profileengine.com und 2393 von youtube.com.

Google versucht grundsätzlich beziehungsweise in einzelnen Bedarfsfällen strittige Löschanträge mit Hilfe eines eigenen Expertenbeirats zu klären. Die EU-Datenschutzbeauftragten haben sich im September auf einen "Werkzeugkasten" geeinigt, der nach dem EuGH-Urteil gegen Google einen koordinierten Umgang mit Beschwerden gegen Suchmaschinen erleichtern soll. (anw)