"Recht auf Vergessen": Microsoft stellt Lösch-Antrag online

Nach Google hat nun auch Microsoft ein Antragsformular, um unliebsame Fundstellen aus dem Bing-Suchindex streichen zu lassen.

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"Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen gemäß der Rechtsprechung der Europäischen Union" – mit diesem Formular können sich nun auch Personen an Microsoft wenden, die unliebsame Links aus dessen Suchmaschine entfernt haben wollen. Nach Google folgt damit der nächstgrößte Anbieter den Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Mai. Nach diesem müssen Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus den Such-Ergebnislisten streichen.

"Recht auf Vergessen": Das EuGH-Urteil gegen Google

Der Europäische Gerichthshof hat im Mai 2014 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber Verweise auf Webseiten mit sensiblen persönlichen Daten auf Verlangen aus ihren Ergebnislisten streichen müssen. Allerdings müssen die Artikel, Dokumente oder Seiten mit den inkriminierten Informationen keineswegs aus dem Netz verschwinden, die Informationen bleiben im Netz erhalten. Die Meinungen über das Urtell sind gespalten.

Die Antragsteller müssen in der EU oder in der Schweiz beziehungsweise Norwegen wohnen und dies auch mit einem Dokument nachweisen, das sie bei Microsoft hochladen können. Sie sollen angeben, ob sie eine Person des öffentlichen Lebens sind oder in einer Gemeinschaft eine Vertrauens- beziehungsweise Führungsrolle einnehmen.

Zu der URL, die aus dem Bing-Suchindex genommen werden soll, soll der Antragsteller auch begründen, was ihn daran stört; also ob die dort zu findenden Informationen falsch, ungenau oder unvollständig sind, veraltet oder nicht mehr erheblich oder überzogen. Dazu sollen sie auch Nachweise wie zum Beispiel Gerichtsbeschlüsse einreichen.

Microsoft gibt an, dass diese Informationen helfen sollen, zwischen dem "individuellen Interesse am Schutz der Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an freier Meinungsäußerung und freier Verfügbarkeit von Informationen abzuwägen". Ein Antrag sei daher keine Garantie dafür, dass ein bestimmtes Suchergebnis gesperrt wird. Die über die in dem Formular übermittelten Informationen gibt Microsoft möglicherweise an Dritte weiter; dazu gehören der betroffene Website-Betreiber, dessen Link gesperrt wird, sowie Datenschutzbehörden oder andere staatliche Behörden.

Google hatte Ende Mai, also zwei Wochen nach dem EuGH-Urteil ins Netz gestellt. Anfang Juli waren dort bereits knapp 270.000 Löschanträge eingegangen. Wie sich diese auswirken, will das Projekt "Hidden from Google" dokumentieren. In der dortigen Liste finden sich zwei Verweise auf deutsche Medien. (anw)