Rechtsausschuss befürwortet abgeschwächtes Presse-Leistungsschutzrecht
Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Unterdessen zeichnet sich ab, dass einige jüngere Abgeordnete aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition dem Gesetz nicht zustimmen werden
Mit der Mehrheit der schwarz-gelben Koalition hat der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet befürwortet. Anträge der Opposition, wegen der neuen Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden am Mittwoch in Berlin abgelehnt.
Die Regierungsparteien hatten sich am Dienstag überraschend darauf geeinigt, das Leistungsschutzrecht in einem wesentlichen Punkt zu entschärfen. Mit dem Gesetz sollte ursprünglich jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig sein. Nach dem Kompromiss dürfen künftig Internet-Suchmaschinen wie Google oder News-Aggregatoren "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" von fremden Medien-Inhalten auch ohne eine Lizenz verwenden.
Damit würden die Snippets, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Auch sprechende URLs, die etwa die Überschrift eines Textes enthalten, wären von dem Gesetz ausgenommen. Eine konkrete Textlänge, die künftig lizenzfrei zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt.
Das Gesetz soll nun am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Unterdessen zeichnet sich ab, dass einige jüngere Abgeordnete aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition dem Gesetz nicht zustimmen werden, darunter Thomas Jarzombek (CDU), Sebastian Blumenthal (FDP) und Peter Tauber (CDU). (anw)