Routerzwang: Netzbetreiber gegen Gesetz fĂĽr freie Routerwahl
Wie erwartet, erntete das BMWi in der öffentlichen Konsultation zum geplanten Gesetz für die freie Routerwahl nicht nur Zustimmung. Dabei steht die Schwäche einiger Widersprüche in erstaunlichem Kontrast zur Hartnäckigkeit der Ablehnung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ohne viel Aufhebens die eingegangenen Stellungnahmen zum geplanten Gesetz zur freien Routerwahl veröffentlicht. Das BMWi hatte am 25. Februar einen Referentenentwurf vorgelegt, um "eine freie Gerätewahl bei Routern zu ermöglichen und mehr Wettbewerb zu schaffen". Verbände und Unternehmen waren bis 20. März 2015 eingeladen, den veröffentlichten Gesetzesentwurf zu kommentieren.
Die Bundesregierung hatte sich damit schlussendlich selbst wie während der Koalitionsverhandlungen angekündigt, gegen die Zwangsrouterpraxis einiger Netzbetreiber gestellt, darunter Kabel Deutschland, Unity Media oder auch Telefónica. Seit 2013 anhaltende Versuche, die Bundesnetzagentur zu einer Richtlinie zu bewegen, waren gescheitert, obwohl die Agentur anfangs sogar zusicherte, Zwangsrouter untersagen zu wollen.
Tadel vom BMWi
"Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, verhindere nicht nur eine freie Produktauswahl für die Verbraucher, sondern beschränke auch den Wettbewerb", tadelt das BMWi nun selbst, denn "die Hersteller von Routern und Modems stünden in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber".
Zum Referentenentwurf haben sich insgesamt 24 Verbände und Organisationen schriftlich geäußert, darunter auch wie erwartet eine überschaubare Zahl von Gegnern der freien Routerwahl, nämlich in der Hauptsache Netzbetreiber, die den Routerzwang praktizieren. Beispielsweise wendet der Kabelnetzbetreiber UnityMedia ein: "Welcher Netzbestandteil in technischer Hinsicht als Netzabschlusspunkt zu definieren ist, wird in keiner der Richtlinien vorgegeben und soll danach auch nicht von der Regulierungsbehörde vorgegeben werden können, sondern obliegt dem jeweiligen Netzbetreiber."
Doch einer näheren Überprüfung hält diese Behauptung nicht Stand. Beispielsweise fordert die Europäische Kommission von den öffentlichen Netzbetreibern "so viele offene Standards an den Schnittstellen wie nur möglich" (Punkt 9 und 9.1 des "Guidance on Interface Publication by Public Telecommunications Network Operators").
LĂĽckenhafte Kenntnisse
Außerdem behauptet UnityMedia, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen" könnten. In der Folge seien "garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang" zu leisten.
Dieser Einwand hält nicht einmal einer oberflächlichen Überprüfung stand: Allein in den USA sind an den diversen Kabelnetzen über 50 Millionen Teilnehmer angeschlossen und Kunden können nach Belieben zwischen Router-Miete und einem frei am Markt erhältlichen Gerät wählen. Störungsmeldungen der Kabelbetreiber aufgrund von freier Gerätewahl sind bisher aber nicht bekannt geworden. Insgesamt erscheinen die Einwände von UnityMedia überraschend schwach und stehen in auffälligem Kontrast zum Widerstand des Netzbetreibers gegen eine freie Routerwahl.
Zwischenschritt auf dem Weg zum Gesetz
Mit der Veröffentlichung der Kommentare ist ein erster Zwischenschritt auf dem Weg zur Verabschiedung vollzogen. Im nächsten soll die EU-Kommission das Gesetz notifizieren wird der Entwurf der EU zur Stellungnahme durch die Kommission und Mitgliedsstaaten vorgelegt (notifiziert). Fachleute halten es für möglich, dass Gegner des Gesetzes bei der EU-Kommision Einspruch erheben. Ob dieser Schritt den Vorgang aufhalten wird, lässt sich nicht absehen. Nach aktuellem Stand erwartet das BMWi den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens "voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015".
Bis es so weit ist, finden Nutzer offenbar kein Gehör bei den Routerzwang-befürwortenden Betreibern; eine auch gesichtswahrende Lockerung der Richtlinien kommt Lesermeldungen zufolge nicht in Frage. Verbraucher bemängeln, dass Zwangsrouter oft veraltet sind, sowohl was die Ausstattung angeht als auch, was die Sicherheit betrifft. Außerdem müssen Nutzer weiterhin haften, falls es Angreifern gelingt, Sicherheitslücken an solchen Geräten für kriminelle Zwecke zu missbrauchen, obwohl Nutzer bei Zwangsroutern oft keine Sicherheitsaktualisierungen selbst einspielen können. Im Mobilfunk stand und steht die freie Endgerätewahl hingegen außer Frage. (dz)