Rumänisches Verfassungsgericht untersagt Vorratsdatenspeicherung

In Rumänien darf eine Datenspeicherung nur auf richterliche Anordnung hin. und unter staatsanwaltlicher Aufsicht erfolgen

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Von
  • Frank Möcke

Nachdem schon das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember 2008 ein Urteil erlassen hat, demzufolge die in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte EU-Richtlinie (2006/24/EC) Nr. 40 zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangten, hat nun auch das rumänische Verfassungsgericht in Bukarest die Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.

Einer Meldung der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax zufolge darf eine Datenspeicherung nur auf eine richterliche Anordnung hin und unter staatsanwaltlicher Aufsicht erfolgen. Das rumänische Verfassungsgericht hat damit einer Klage von Bürgern gegen den Telekommunikationsanbieter Orange entsprochen, es unter Berufung auf Artikel 28 der Verfassung zu unterlassen, Verbindungsdaten, E-Mails und SMS-Inhalte bereitzuhalten. Artikel 28 sichert den Bürgern Rumäniens die Vertraulichkeit ihrer Kommunikationsaktivitäten zu.

(fm)