Scheinrechtsanwalt verschickt Abmahnungen wegen Sexfilmklau

Ein vorgeblicher Rechtsanwalt aus Berlin verschickt massenweise Faxe, in denen er den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorwirft. Seine zur Täuschung aufgesetzte Webseite verstößt aber offenbar selbst gegen das Urheberrecht.

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Abmahnung
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Bereits etliche Firmen und Privatleute sollen Faxe von der angeblichen Anwaltskanzlei Schmidt mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin bekommen haben, in denen sie beschuldigt werden zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt Filme eines niederländischen Filmproduzenten illegal heruntergeladen zu haben. Die Betroffenen werden aufgefordert eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und 950 Euro zu zahlen.

Zwar gibt es diese niederländische Produktionsfirma, aber die angebliche Rechtsanwaltskanzlei Schmidt gibt es nicht. Vor entsprechenden Anschreiben warnt auch schon die Rechtsanwaltskammer Berlin auf ihrer Internetseite. "Keine der auf dem Fax genannten Personen ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen", heißt es dort.

Da unter der Adresse auch keine Rechtsanwaltskanzlei gemeldet ist und die Registrierungsdaten offensichtlich falsch sind, wurde die DENIC inzwischen aufgefordert, die Domain zu sperren. Vermutlich verletzt der Betrüger sogar selbst das Urheberrecht: Das angebliche Bild des Anwalts, das auf der Startseite eingeblendet wird, ist ein "Smiling Lawyer Portrait" des Minerva Studio, welches auf der Bilddatenbank Shutterstock veröffentlicht ist. Man kann also davon ausgehen, dass es sich nicht um ein Portrait von Jörg Schmidt handelt.

Selbst für den Fall, dass der oder die Betrüger für die Bildrechte bezahlt haben sollten, wäre eine Shutterstock-Lizenz nichtig, denn die Bedingungen verbieten explizit den Einsatz bei bestimmten Voraussetzungen und auch für den Fall einer illegalen Nutzung ("pornographic, defamatory, or deceptive context, or in a manner that could be considered libelous, obscene, or illegal"). Und die Website einer vorgetäuschten Kanzlei kann man eindeutig als illegal auffassen.

Betroffene, die solch ein Fax empfangen haben, sollten auf keinen Fall darauf reagieren und schon gar nicht die Unterlassungserklärung unterschreiben oder Zahlungen leisten. (pen)