Schutzraum oder Schokomarke? Neuer Streit ĂĽber .kinder

.kinder als Markenendung im Netz? Das geht, meint die Internetverwaltung ICANN und hat vor kurzem einen Vertrag mit dem SĂĽĂźwarenhersteller Ferrero geschlossen. KinderschĂĽtzer hingegen wollen die Ferrero-Endung noch verhindern.

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Schutzraum oder Schokomarke? Neuer Streit ĂĽber .kinder

Die "Kinder"-Welt von Ferrero

(Bild: Ferrero)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Stefan Mey
Inhaltsverzeichnis

Ist "Kinder" eine schutzfähige internationale Marke oder ausschließlich eine schützenswerte Bevölkerungsgruppe? Der Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk wollen .kinder als Markenendung verhindern, wobei die komplizierten ICANN-Verfahren für sie größtenteils ein Buch mit sieben Siegeln sind. Ferrero beruft sich auf das Recht an genau einer solchen globalen Marke.

2012 hatte sich Ferrero um drei Marken-Endungen beworben: .rocher, .ferrero und auch .kinder – passend zur Produktlinie des Konzerns. Webadressen unter .kinder sollen laut Antrag Ferreros strategischen oder kommerziellen Interessen dienen. Und die Top Level Domain (TLD) soll Hoheitsgebiet von Ferrero sein: ".kinder-Adressen dürfen nicht an externe Organisationen, Institutionen oder Individuen delegiert oder übertragen werden."

Am 7. November 2014 hat die ICANN den Betreibervertrag für .kinder veröffentlicht. Als aktueller Status ist vermerkt: In Pre-Delegation Testing – technische Tests, die in der Regel zwischen drei und vier Wochen dauern.

Ekkehard Mutschler

Ekkehard Mutschler vom Deutschen Kinderschutzbund hatte sich im Juni mit deutlichen Worten gegen die Ferrero-Pläne ausgesprochen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk ist gegen eine solche Marken-Endung: "Kinder sind eben keine Marke und der Begriff bezieht sich nicht auf ein Produkt, sondern auf eine Bevölkerungsgruppe", sagt Kai Hanke, Referent für Medien beim Kinderhilfswerk. Mit einer Marken-Endung .kinder entstehe eine Art Informationsmonopol. "Die Leidtragenden wären zudem die Kinder, die womöglich auch noch davon ausgehen, das unter .kinder-TLDs Kinderangebote zu finden sind. Letztlich landen sie aber immer nur bei Angeboten von einem Konzern mit konkreten kommerziellen Interessen."

Ferrero verweist darauf, dass sich bei der Vergabe um einen internationalen Prozess handele: "Dies bedeutet, dass mehrheitlich Länder involviert sind, in denen das Wort 'kinder' keine sprachliche Bedeutung hat. Denn in nicht-deutschsprachigen Ländern wird 'kinder' allein als Marke bzw. Markenname von Ferrero wahrgenommen." Als solche Marke werde "kinder" und das dazugehörige Produktportfolio seit Jahren international verwendet und wiedererkannt.

Kai Hanke

Einzig in den Deutsch sprechenden Ländern Europas werfe die Top Level Domain Fragen auf, da die Marke "kinder" gleichzeitig auch als generisches Wort verstanden werde. Zur geplanten Nutzung sagt Ferrero: "Die Domain .kinder wird für Konsumenten weltweit als eine transparente und vertrauenswürdige Quelle für Produktinformationen und Aktivitäten rund um die Marke 'kinder' eingesetzt."

Nun hat die ICANN auf Basis der ursprünglichen Marken-Bewerbung schon einen Vertrag mit Ferrero geschlossen. Dabei hatte es zwischenzeitlich so ausgesehen, als ob das gar nicht möglich ist. Im April 2013 hatte das Regierungs-Gremium GAC (Governmental Advisory Committee) Einspruch gegen die so genannten Closed Generics erhoben: allgemeinsprachliche Internetendungen mit exklusivem Nutzungskonzept. Amazon hatte eine solche Hoheit über .book angestrebt und Google über .app.

Ein neuer Passus in den Betreiberverträgen, die so genannte Specification 11, verbot eine exklusive Nutzung für "generische" Internetendungen. Als generisch gilt: "Ein Wort oder Ausdruck, der eine allgemeine Klasse an Gütern, Gruppen, Organisationen oder Dingen bezeichnet oder beschreibt." Die Regelung stößt aber bei Marken mit allgemeinen Begriffen an ihre Grenzen. Eine französische Firma wünscht für .translations den Markenstatus, American Express für .open, Microsoft für .office und Ferrero für .kinder. All diese Endungen befinden sich auf einer Antragsliste, auf der Markenendungen den letzten Ritterschlag erlangen wollen: die Specification 13.

"Specification 13 entstand, weil Markeninhaber von der ICANN mehr Rechte zugestanden haben wollten. Und in einigen Punkten war das auch notwendig", erklärt Thomas Rickert, Rechtsanwalt und Domain-Experte des Verbands Eco. Man muss dann keine Markenphasen mehr für andere Marken durchführen und auch nicht alle Registrare, die Domains normalerweise an Endkunden weiterreichen, gleichbehandeln.

Auch die Vorgaben fĂĽr Specification 13 sagen: Es darf sich nicht um einen generischen Begriff handeln. Doch auf der Liste fĂĽr Specification 13 befindet sich dann eben auch .kinder.

Christine Willett

Wie passt das zusammen? Christine Willett von der ICANN betont, dass die meisten Endungen insofern auch als generisch gelten könnten als sie einen Eintrag in einem Wörterbuch haben. Es zähle aber, "ob die behauptete und angestrebte Nutzung und der Betrieb der TLD als generisch zu gelten haben". In den Erklärungen zur Specification 13 wird als Beispiel die fiktive Endung .sushi genannt: Ein Betreiber von Sushi-Restaurants dürfte sie nicht als Marken-TLD betreiben, ein Autohersteller oder ein Kopierservice namens Sushi hingegen schon.

Wie es aussieht, hat sich die ICANN mit der Erstellung des Betreibervertrags schon prinzipiell für das Marken-Konzept von Ferrero entschieden. Jetzt muss sich die Internetverwaltung in einem gesonderten Verfahren noch einmal positionieren. Wann die Entscheidung fällt, ist nicht in Erfahrung zu bringen. Christine Willett von der ICANN sagt jedoch: "Sobald die ICANN und der Betreiber die Specification 13 unterschreiben, wird die Vereinbarung typischerweise innerhalb weniger Tage veröffentlicht." Zu finden sein wird sie dann auf der Status-Seite zu .kinder und auch in der Liste mit Betreiberverträgen.

Mutschler hatte am 21. August 2014 per Brief die Kinderkommission des Deutschen Bundestags gebeten, "alles zu unternehmen, damit die Internet-Endung .kinder nicht exklusiv an ein Unternehmen geht, das mit Kindern Geschäfte macht". Anfang November kam die Antwort: Das interfraktionelle Parlamentarier-Gremium hat das Wirtschafts- und das Familienministerium aufgefordert, bei der ICANN Beschwerde gegen .kinder einzulegen. Und vor etwa drei Wochen hat der Kinderschutzbund zusätzlich die im Wirtschaftsministerium sitzenden Vertreter des Regierungsgremiums GAC sowie die Familienministerin direkt angeschrieben. (anw)