Schweizer Verwertungsgesellschaft einigt sich mit YouTube

Die von der Musikverwertungsgesellschaft Suisa vertretenen Urheber und Verleger sollen rückwirkend zum 1. September 2013 für die Nutzung ihrer Werke auf YouTube in der Schweiz vergütet werden.

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Die Schweizer Musikverwertungsgesellschaft Suisa und YouTube haben sich über Lizenzzahlungen geeinigt. Die von der Genossenschaft vertretenen Urheber und Verleger sollen rückwirkend zum 1. September 2013 für die Nutzung ihrer Musikwerke auf YouTube in der Schweiz vergütet werden. Gleichzeitig ist mit der Vereinbarung das Repertoire der Schweizer Urheber und Suisa-Mitglieder für die Nutzung auf YouTube in einigen Ländern lizenziert, wie die Verwertungsgesellschaft mitteilt. Welche Länder das genau sind, geht daraus nicht hervor.

Googles Videoplattform hat in über 40 Ländern Einigungen mit den Verwertungsgesellschaften erzielen können, in Europa unter anderem mit PRS for Music in Großbritannien, BUMA Stemra in den Niederlanden, SGAE in Spanien, SIAE in Italien und SACEM in Frankreich. Vor kurzem kam Österreich hinzu. Mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA konnte sie sich noch nicht einigen. Anstelle diverser Musikclips bekommen die YouTube-Nutzer in Deutschland einen Sperrhinweis zu sehen. (anw)