Staatsanwaltschaft will Wikileaks-Gründer zu Belästigungsvorwurf hören

Während die schwedischen Behörden nach einer Aussage von Julian Assange über die Anklageerhebung entscheiden wird, will Wikileaks mit der Veröffentlichung neuer Dokumente zum Betriebsalltag zurückkehren.

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Von
  • Detlef Borchers

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat ein Untersuchungsverfahren gegen Wikileaks-Sprecher Julian Assange eingeleitet. Untersucht wird nun nur noch der Vorwurf der Belästigung einer Frau, die als Mitarbeiterin einer politischen Grupierung an der Organisation von Assanges Vortragsreise beteiligt war. Der Vorwurf der Vergewaltigung einer zweiten Frau, der später auf sexuelle Nötigung zurückgestuft wurde, wird von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt.

Wie die Stockholmer Oberstaatsanwältin Eva Finné bekannt gab, wird ein förmliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, in dem im nächsten Schritt Assange, der sich zur Zeit in Nordschweden aufhalten soll, zum Vorwurf gehört wird. Nach der Aussage entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage erheben wird. Assange lässt sich von einem schwedischen Staranwalt vertreten.

Der Rechtsbeistand der beiden Frauen, der ehemalige schwedische Gleichstellungsbeauftragte Claes Borgström, zeigte sich unterdessen enttäuscht darüber, dass der Vorwurf der sexuellen Nötigung zurückgestuft worden sei. Zudem will er die Entscheidung, die Ermittlungen im zweiten Fall einzustellen, überprüfen lassen. Beide Frauen hatten eine polizeiliche Beratungsstelle angerufen, die zunächst einen Haftbefehl gegen Assange erwirkt hatte, der wieder zurückgezogen wurde.

Unterdessen hat Wikileaks via Twitter angekündigt, Geheimdateien der US-amerikanischen CIA zu veröffentlichen und damit das "reguläre Geschäft" wieder aufzunehmen. Dazu gibt es Hinweise, dass die Wikileaks-Community offenbar weg von den Sensationsgeschichten und den eigentlichen Zweck der Site in den Vordergrund stellen möchte. Die Dateien wurden noch am Mittwoch veröffentlicht. (vbr)