Telekom: Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Telekom-Mitarbeiter, die sich geweigert hatten, die Identität eines Selbstmordkandidaten herauszugeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 545 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Benjamin Benz

Nach dem Selbstmord eines 18-jährigen Mannes im münsterländischen Greven hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen zwei Mitarbeiter der Telekom aus Hannover aufgenommen. Nach einem Bericht des Spiegel hat die Polizei Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Die Telekom-Beschäftigten hätten sich geweigert, die Identität des Mannes zu offenbaren, nachdem dieser in einem Internetforum seinen Selbstmord angekündigt hatte. Als die Polizei seine Adresse nach drei Stunden durch einen anderen Anbieter herausfand, hatte sich der 18-Jährige bereits das Leben genommen.

Die Telekom sei der einzige Internetanbieter, mit dem es laut Polizei regelmäßig solche Probleme gebe, berichtet der Spiegel. Ein Sprecher der Telekom sagte gegenüber der dpa am Samstag, das Telekommunikationsgesetz erlaube die Herausgabe von Nutzerdaten nur, wenn eine unmittelbare Bedrohung für Leib und Leben bestehe. Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigungen im Internet nur um einen Jux oder Ernst handelte.

"Die Mitarbeiter machen sich auf jeden Fall strafbar – entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung", so der Sprecher. Nur in Rheinland-Pfalz erlaube das Landesgesetz in solchen Fällen die Herausgabe von Nutzerdaten. Zu dem konkreten Fall wollte das Unternehmen keine Angaben machen, um mögliche Ermittlungen nicht zu beeinflussen. (dpa) (bbe)