Texte auf der Website des Justizministeriums stehen unter CC-Lizenz

Soweit nicht anders angegeben stellt das BMJ die Texte seiner Website unter die Lizenz CC-BY-ND 3.0. Das bedeutet, die Texte dürfen nicht verändert werden und müssen bei der Veröffentlichung mit einer Quellenangabe versehen werden.

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Das Bundesjustizministerium stellt die auf seiner Website veröffentlichten Texte weitgehend unter eine Creative-Commons-Lizenz. "Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag anlässlich er Einführung der neuen Lizenzen. "Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein."

Soweit nicht anders angegeben stellt das BMJ die Texte seiner Website unter die Lizenz CC-BY-ND 3.0. Das bedeutet, die Texte dürfen nicht verändert werden und müssen bei der Veröffentlichung mit einer Quellenangabe versehen werden. Das Ministerium betont, die Lizenz gelte ausschließlich für Texte und nur, soweit eine Seite nicht anders gekennzeichnet ist. Ausgenommen seien etwa die Sonderseite für den Studierendenwettbewerb "Mach dich nicht nackig" sowie www.gesetze-im-internet.de von Juris. Die dort veröffentlichten Gesetzestexte seien gemäß Urheberrecht gemeinfrei. (vbr)