US-Berufungsgericht erhöht Schadensersatz in Filesharing-Prozess

In dem spektakulären US-Prozess gegen Jammie Thomas-Rasset hat ein Berufungsgericht dem Antrag der klagenden Labels stattgegeben und eine Vervierfachung des Schadensersatzes verfügt.

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In dem seit Jahren anhängigen Filesharing-Verfahren gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas-Rasset hat ein US-Berufungsgericht dem Antrag der Musikindustrie stattgegeben und den vom zuständigen Bundesgericht festgesetzten Schadensersatz erhöht. Die Berufungskammer wies die niedere Instanz laut der am Dienstag veröffentlichen Entscheidung an, die Summe für den von der Beklagten zu leistenden Schadensersatz von 54.000 auf 222.000 US-Dollar (170.000 Euro) zu erhöhen.

Damit kann die Musikindustrie in dem seit Jahren laufenden Verfahren und nach der ähnlichen Entscheidung einer anderen Berufungskammer im Fall Joel Tenenbaum einen weiteren Sieg verbuchen. Die klagenden Labels fordern Schadensersatz für Urheberrechtsverletzungen, die die Beklagte mit der Verbreitung von einigen Musiktitel in einem Filesharingnetz begangen hatte. Thomas-Rasset war im Oktober 2007 erstmals von einem Geschworenengericht schuldig gesprochen und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden.

Der Fall war danach mehrfach wieder aufgenommen worden. In dem nach einem Verfahrensfehler durchgeführten zweiten Prozess hatten die Geschworenen den Labels sogar Schadensersatz in Höhe von 1,9 Millionen US-Dollar zugesprochen. Auch ein drittes Verfahren endete mit einer Millionenstrafe für Thomas-Rasset. In beiden Verfahren senkte der zuständige Bundesrichter aus verfassungsrechtlichen Gründen die Summe auf 54.000 US-Dollar.

Dagegen waren die klagenden Labels erneut in Berufung gegangen und forderten Schadensersatz in Höhe der von den Geschworenen im ersten Prozess zugesprochenen Summe. Dem hat das Berufungsgericht nun stattgegeben. Darüber hinaus soll eine erweiterte Verfügung gegen die Beklagte ergehen, die Thomas-Rasset die Verbreitung jeglicher Werke der Kläger untersagt. (vbr)