US-BĂĽrgerrechtler: Nacktscanner sind ineffektiv und gesetzeswidrig
Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat seine Klageschrift gegen das Flughafen-Sicherheitsprogramm der US-Regierung veröffentlicht. Danach steht das Programm im Widerspruch zu mehreren Gesetzen und zur Verfassung der Vereinigten Staaten.
Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) hat seine Klageschrift (PDF-Datei) gegen das Flughafen-Sicherheitsprogramm der US-Regierung veröffentlicht. Der vom Department of Homeland Security (DHS) angeordnete und von der Transportation Security Administration (TSA) durchgeführte Einsatz von Nacktscannern verstößt EPIC-Angaben zufolge gegen mehrere Gesetze und die Verfassung der Vereinigten Staaten. Eine Durchleuchtung der Flugpassagiere sei "illegal und ineffektiv" und schneide tief in die Grundrechte der Betroffenen ein, erklärte der Präsident der US-Bürgerrechtsorganisation, Marc Rotenberg. Das DHS habe damit die "am weitesten reichende und am wenigsten kontrollierbare verdachtsunabhängige Durchsuchung amerikanischer Reisende aller Zeiten" gestartet.
Laut Schriftsatz ist das Programm nicht mit dem verfassungsmäßig garantierten Recht auf Privatsphäre vereinbar. Darüber hinaus stehe es im Widerspruch zum US-Datenschutzgesetz, dem "Privacy Act", sowie dem "Religious Freedom Restoration Act", dem "Video Voyeurism Prevention Act" und dem "Administrative Procedures Act". Eine so umfassende Maßnahme wie die Installation von Ganzkörper-Scanner an zahlreichen Flughäfen, die einen fundamentalen Wandel des Durchsuchungsprozesses darstelle, könne nicht einfach von Behördenseite angeordnet werden, heißt es weiter. Der Öffentlichkeit dürfe nicht die Gelegenheit genommen werden, ihre Ansichten zu dem Thema etwa im Rahmen eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zum Ausdruck zu bringen.
Zu den Unterstützern der Klage gehören Vielflieger wie der Sicherheitsexperte Bruce Schneier. Dieser moniert, dass die TSA keine ernsthaften Bemühungen mache, Reisende über vollkommen legale Alternativen zu ihrer automatischen Durchleuchtung wie das Abtasten durch einen Mitarbeiter aufzuklären. Weder mündlich noch schriftlich seien beispielsweise am Bostoner Logan-Flughafen entsprechende Hinweise gegeben worden. Der Verbraucheranwalt Ralph Nader betonte zudem, dass die Geschäftsführer von Fluglinien die wachsenden Beschwerden von Passagieren über die "Nutzlosigkeit" und die "Sicherheitsrisiken" der Maschinen ernst nehmen sollten. Sollte die Geräte weiter eingesetzt werden, verlören die Konzerne sicherlich Passagiere auf kürzeren Strecken.
Das EPIC war im Vorfeld mit Klagen auf Herausgabe von Regierungsinformationen erfolgreich, wonach etwa US-Marshals rund 35.000 Bilder einer Sicherheitsschleuse in einem Gerichtsgebäude in Florida widerrechtlich abspeicherten. Zuvor hatte die TSA zugeben müssen, entgegen früheren Beteuerungen rund 2000 von Nacktscannern gefertigte Fotos im Rahmen von Tests nicht gelöscht zu haben. Angaben über diese Verstöße sind in die Klage zum Stopp des Programms mit eingeflossen. Die Sicherheitsbehörde setzt nach eigenen Angaben derzeit 317 Ganzkörper-Scanner an 65 Flughäfen ein. Weitere Geräte sollen in Betrieb genommen werden. (pmz)