US-Diplomat warnt vor Handelskrieg wegen EU-Datenschutzreform
John Rodgers, US-Botschaftsrat für Wirtschaft, befürchtete auf einer Konferenz zum 7. Europäischen Datenschutztag, dass es etwa aufgrund des geplanten Rechts auf Vergessenwerden international "richtig knallen könnte".
John Rodgers, US-Botschaftsrat für Wirtschaft, befürchtete auf der zentralen Veranstaltung zum 7. Europäischen Datenschutztag hierzulande in Berlin, dass es etwa aufgrund des geplanten Rechts auf Vergessenwerden im Rahmen der laufenden EU-Datenschutzreform international "richtig knallen könnte". Ein weitgehender Anspruch auf das Löschen personenbezogener Informationen sei technisch nicht umsetzbar "in dieser globalen Welt" und würde daher ein großes Problem "für alle Firmen auf dieser Erde" darstellen.
Insgesamt warnte Rodgers davor, mit dem umkämpften Vorhaben "einen Handelskrieg anzuzetteln". Daten bedeuteten Geld. Es gehe um Milliarden von Euro, die zwischen beiden Kontinenten flössen. US-Amerikaner und Europäer benutzten beim Datenschutz zwar teils die gleichen Wörter. Diese hätten aber eine ganz andere Bedeutung.
"Wir haben das Recht auf Privatsphäre in unserer Verfassung, das stellt aber kein Grundrecht auf Datenschutz dar", brachte der Diplomat ein Beispiel. Der Teufel stecke daher im Detail und es komme darauf an, Verfahren der "gegenseitigen Anerkennung" zu schaffen und Brücken zu bauen wie die umstrittene "Safe Harbor"-Vereinbarung. Klar sei, dass die USA nicht das europäische System übernähmen: "Wir erwarten das auch nicht andersrum." Datenschutz müsse vielmehr "irgendwie auch global verstanden werden".
Martin Selmayr, Kabinettschef von EU-Justizkommissarin Viviane Reding, erläuterte, dass das "right to be forgotten" nicht als absolutes Recht im Entwurf der Kommission ausgestaltet sei, sondern nur im Binnenverhältnis zwischen einem Anbieter und einem Nutzer gälte. Wenn letzter bei einem Dienst seine Daten "zurückhaben" wolle, müssten sie gelöscht werden. Es gehe aber nicht um eine Beschränkung der Meinungsfreiheit oder die Zensur von Darstellungen über Dritte etwa in der Presse.
Der Brüsseler Abgesandte erinnerte daran, dass es ein konkretes Grundrecht auf Datenschutz in der einschlägigen EU-Charta gebe. Der Bürger müsse demnach bereits nach bestehendem Recht seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner persönlichen Informationen erteilen, wenn es dafür keine andere legitime Grundlage gebe. Es sei nicht vorstellbar, dieses System zu wechseln, wie es von Mitgliedsstaaten und Rechtsexperten auf einmal gefordert werde. Die einzige "Revolution" im Kommissionspapier bestehe darin, durch die Wahl des Instruments einer Verordnung für den Großteil der Reform nationale Umsetzungsvorschriften auszuschließen und einheitliche Regeln für den Binnenmarkt zu schaffen.
Es stehe kein "Umsturz geltender Regeln" an, ergänzte Jan Philipp Albrecht, Berichterstatter im federführenden Innenausschuss des EU-Parlaments. Auch viele seiner jüngst vorgelegten Änderungsvorschläge am Kommissionspapier, die etwa eine verschärfte Einwilligungsklausel vorsehen, orientierten sich an bereits vor Jahren getroffenen gesellschaftlichen Kompromissen. Es bringe daher nicht, den Gesetzgebungsprozess zu überladen "mit Debatten, die an dieser Stelle unangebracht sind". Dem Grünen liegt es nach eigenen Angaben im Rahmen des Verfahrens am Herzen, Verbraucher und Unternehmen auf gleiche Augenhöhe zu stellen.
Erika Mann, die sich in Brüssel um die Öffentlichkeitsbeziehungen Facebooks kümmert, bedauerte den Ansatz Albrechts, nationalen Datenschutzbehörden wieder mehr Kompetenzen in Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Firmen in anderen Mitgliedsstaaten zugestehen zu wollen. Das soziale Netzwerk sei an seinem europäischen Hauptsitz in Irland vom dortigen Datenschutzbeauftragten intensiv geprüft worden. Dieser solle daher federführend in Streitigkeiten verantwortlich bleiben. Es gebe auch kaum ein Unternehmen, das so viele Möglichkeiten zum Abruf und zur Kontrolle eigener Datenbestände zur Verfügung stelle wie Facebook. Als "problematisch" bezeichnete die frühere EU-Abgeordnete auch Albrechts Vorschlag, die Nutzung persönlicher Informationen und das Erstellen von Profilen an höhere Auflagen zu knüpfen.
"Einheitliche Regeln sind das Wichtigste", begrüßte Tanja Böhm, die für die Regierungsbeziehungen bei Microsoft Deutschland zuständig ist, das Vorhaben prinzipiell. Innovationen und das "Business-to-Business"-Geschäft sollten aber nicht "durch Überregulierung und wettbewerbsverzerrende Maßnahmen gefährdet werden". So dürfe es etwa nicht zu vermischten Zuständigkeiten für Auftragnehmer und -geber kommen, was sich sonst etwa negativ auf Cloud-Dienste auswirken könnte. Zu bedenken sei ferner, dass Produkte umso teurer würden, je höher das allgemeine Schutzniveau liege. Es sei daher zwischen besonders sensiblen und weniger gefährlichen Formen der Datenverarbeitung zu unterscheiden. Nicht zu vergessen sei auch, dass die Selbstregulierung oft genauso wirkungsvoll sei wie staatliche Vorgaben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte im Rahmen des Gedenktages: "Wir brauchen einen europäisierten Datenschutz, der mit großen Schritten das Netz für alle Europäer auf ein faires und gleiches Datenschutzniveau stellt." Der Vorschlag der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung geht laut der FDP-Politikerin "in die richtige Richtung", auch wenn noch viel Beratungsbedarf bestehe. Der neue europäisierte Datenschutz dürfe das deutsche Datenschutzniveau nicht unterschreiten. Die Sensibilisierung für den Datenschutz sei über die anstehenden Gesetzesänderungen hinaus aber jeden Tag wichtig. Deswegen habe das Justizressort einen Wettbewerb ins Leben gerufen. Unter dem Motto "Mach Dich nicht nackig" könnten Studenten bis Mitte März für ihre Grundrechte werben und zeigen, "wie wichtig die Grundrechte für das Private in der digitalen Welt sind". (jk)