US-Gericht: Grooveshark verletzt Urheberrechte
Schwere Schlappe für den Streamingdienst Grooveshark: Ein Bundesgericht in New York hat das Unternehmen und einzelne Mitarbeiter der direkten Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Das könnte teuer werden.
US-Musikdienst Grooveshark hat in seinem langjährigen Rechtsstreit mit der Musikindustrie einen schweren Rückschlag hinnehmen müssen. Ein US-Bundesgericht in New York macht das Unternehmen und seine Vorstände für direkte Urheberrechtsverletzung in tausenden Fällen haftbar. Das Urteil fiel im beschleunigten Verfahren ohne Verhandlung. Im nächsten Schritt wird es nun um die Festlegung des Schadensersatzes gehen. Dabei droht Grooveshark eine Riesensumme, die die Existenz des Unternehmens bedrohen könnte.
In dem unter anderem vom Major Universal gegen die Grooveshark-Mutter Escape Media angestrengten Verfahren geht es um fast 6000 Titel. "Jedes Mal, wenn Escape einen Musikaufnahme der Klägerin streamt, verletzt sie die exklusiven Aufführungsrechte der Klägerin", zitieren US-Medien aus der Urteilsbegründung. Für jeden einzelnen Verstoß kann das Gericht laut US-Copyright bis zu 30.000 US-Dollar Schadensersatz festsetzen, beim Nachweis des Vorsatzes sind es sogar bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß.
Grooveshark ist ein Streamingdienst, dessen Nutzer ihre eigenen Musiksammlungen hochladen können. Abonnenten können die Musik kostenlos auf verschiedene Geräte streamen, das Geschäftsmodell des Unternehmens baut auf Werbung auf. Der Katalog umfasst rund 15 Millionen Titel, auf die rund 20 Millionen Nutzer zugreifen. Vom deutschen Markt hatte sich Grooveshark zurückgezogen, nachdem dem Unternehmen offenbar die GEMA-Gebühren zu hoch waren.
Beweise vernichtet
Grooveshark beruft sich bei seinen Copyright-Scharmützeln mit der Musikbranche in den USA auf die Schutzklausel im Digital Millenium Copyright Act, die Diensteanbieter von der Haftung für Verstöße von Nutzern ausnimmt. Das US-Gericht hält es nun für erwiesen, dass Mitarbeiter des Unternehmens – darunter auch CEO Samuel Tarantino und Technikchef Joshua Greenberg – selbst Musiktitel hochgeladen haben, ohne dafür die nötigen Rechte zu besitzen. Für den Richter sind das Unternehmen und die genannten Mitarbeiter damit der direkten Urheberrechtsverletzung schuldig. Auch habe das Unternehmen Beweise vernichtet.
Ein Anwalt von Escape Media sagte der New York Times, Grooveshark sei mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden und prüfe gerade die Möglichkeit einer Berufung (Az. UMG Recording, Inc. v. Escape Media Group, Inc. et al, US District Court NY South, 11-cv-08407). (vbr)