Umweltbundesamt-Chef: Geräte mit fest eingebautem Akku verbieten
Es sei "grotesk" wenn der Akku nicht einfach ersetzt werden kann, meint Jochen Flasbarth, der Präsident des Umweltbundesamtes. Er fordert langlebige, recycelbare Produkte – und sieht die EU in der Pflicht.
Der Präsident des Umweltbundesamts würde Tablets und Smartphones mit fest eingebauten Akkus am liebsten verbieten. "Dass das verschleißträchtigste Bauteil nicht einfach ersetzt werden kann, ist grotesk. Das muss man verbieten“, sagte Jochen Flasbarth der Frankfurter Rundschau zufolge anlässlich einer Konferenz seiner Behörde.
In einem Interview mit c't hatte Flasbarth vor einigen Monaten erklärt, dass nur ein europaweites Verbot sinnvoll sei: "Die EU könnte das innerhalb weniger Jahre etwa über die Ökodesign-Richtlinie verrechtlichen". Seine Behörde könne aber nicht mehr tun, "als den Finger in die Wunde zu legen". In einem aktuellen EU-Entwurf zur Erweiterung der Ökodesign-Richtlinie geht es ausschließlich um den Stromverbrauch von Geräten, nicht um ihre Bauweise.
Das Umweltbundesamt wirbt zurzeit verstärkt für einen geringeren Ressourcenverbrauch. "Mit einem Rohstoffverbrauch von 200 Kilo pro Kopf und Tag liegen die Deutschen weltweit mit an der Spitze. Das schadet nicht nur der globalen Umwelt – es ist auch gefährlich für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit", sagte Flasbarth. Er verlangt deshalb Produkte mit langer Lebensdauer, die außerdem gut recycelbar sind.
Im Fall von Tablets und Smartphones können fest eingebaute Akkus die Nutzungsdauer zumindest theoretisch verkürzen. Im Einzelfall hängt sie von vielen Faktoren ab, zum Beispiel von der Akkulebensdauer, den Reparaturkosten und Software-Updates. Zur Akkulebensdauer macht kaum ein Hersteller konkrete Angaben. Apple verspricht, dass der iPhone-Akku nach 400 vollständigen Ladezyklen noch "bis zu 80 Prozent" seiner Originalkapazität hat. Beim iPad und den MacBooks sind es 1000 Ladezyklen.
In jedem Fall aber behindern fest eingebaute Akkus das Recycling. Das enthaltene Kobalt kann in der Regel nur zurückgewonnen werden, wenn der Akku vom Rest des Gerätes getrennt wird. (cwo)