Ungarns Parlament ändert Mediengesetz nach EU-Kritik
Zur Abstimmung im Parlament war die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes als Gast anwesend. Sie begrüßte die Änderungen, die aufgrund eines "Dialogs" zwischen Budapest und Brüssel zustande gekommen seien.
Nach massiver Kritik der Europäischen Union hat das ungarische Parlament am Montagabend das Mediengesetz in den von der EU beanstandeten Punkten geändert. Sie betreffen vor allem die ausländischen Medienanbieter, bestimmte Internet-Dienste sowie das Gebot der "ausgewogenen" Berichterstattung.
Zur Abstimmung im Parlament war die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes als Gast anwesend. Kroes begrüßte die Änderungen, die aufgrund eines "Dialogs" zwischen Budapest und Brüssel zustande gekommen seien. Der ungarischen Regierung sei klar, dass Brüssel die Anwendung des Gesetzes "mit fortgesetzter Aufmerksamkeit" beobachten werde, sagte Kroes nach Angaben der ungarischen Nachrichtenagentur MTI.
Der Streit um das Mediengesetz hatte Ungarns zum Jahresanfang angelaufene EU-Ratspräsidentschaft überschattet. Justizminister Tibor Navracsics bekräftigte am Montag, dass das Gesetz sich nun nicht grundsätzlich geändert habe.
Nach den Gesetzesänderungen sind On-Demand-Dienste im Internet nicht mehr zu journalistischer "Ausgewogenheit" verpflichtet, sondern nur noch die allgemein zugänglichen Medien. Weblogs werden nicht mehr als Medienerzeugnisse definiert und fallen damit nicht mehr in den Geltungsbereich des Gesetzes. Medienanbieter müssen sich nicht mehr vor Beginn ihrer Niederlassung bei der Medienbehörde registrieren lassen, sondern erst 60 Tage nach Beginn ihrer Tätigkeit.
Ausländische Anbieter von Medienprodukten, die in Ungarn verbreitet werden, müssen bei Verstößen gegen das Mediengesetz keine Geldbußen mehr befürchten, wohl aber "andere rechtliche Konsequenzen", schrieb die Agentur MTI. Nicht verschont von den möglichen Geldbußen bleiben jedoch ungarische Medienanbieter, die mit ihrem Sitz "nur deshalb in ein anderes EU-Land umgezogen sind, um dem ungarischen Mediengesetz auszuweichen", schrieb MTI weiter.
In Absprache mit der EU strich das Parlament ferner die bisherige Vorschrift, wonach die "Beleidigung" von Personen oder Gruppen verboten war. Verboten bleibt hingegen die "Hetze" gegen Personen, Nationen sowie gegen ethnische oder religiöse Gruppen. Brüssel hatte wegen dieser Punkte mit rechtlichen Schritten und einem Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gedroht. Fachverbände hatten kritisiert, dass die EU wesentliche Vorschriften im Gesetz, die die Pressefreiheit gefährdeten, nicht beanstandet habe. Die Organisation Reporter ohne Grenzen, die sich für Pressefreiheit einsetzt, hatte vorab die Änderungen als unzureichend bezeichnet. (anw)