Urheberrecht: Mannheimer Museum verklagt Wikipedia-Betreiber

Nachdem ein Mannheimer Kunstmuseum mit dem Versuch scheiterte, Wikipedia abzumahnen, geht es nun vor Gericht. Streitpunkt ist die Frage, ob ein Museum Urheberrechte an den Fotos historischer Gemälde hat, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 286 Kommentare lesen
Richard Wagner Gemälde

Eines der Bilder, um die es geht.

(Bild: Screenshot Wikimedia Commons)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Nachdem die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen die Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia im Sommer vergeblich abgemahnt hatten, geht der Streit nun vor Gericht. Wie Wikimedia Deutschland berichtet, ist die Klage inzwischen bei dem Berliner Verein und der Wikimedia Foundation eingetroffen. Gegenstand des Rechtsstreits sind Bilder mehrerer historischer Gemälde, die 2006 von einem deutschen Wikipedia-Nutzer in die Multimedia-Datenbank Wikimedia Commons hochgeladen wurden – darunter ein bekanntes auf 1862 datiertes Porträt Richard Wagners, das von Cäsar Willich gemalt worden war.

Wie die Anwälte der Stadt Mannheim ausführen, ist das ausstellende Museum in der Vergangenheit vielfach erfolgreich gegen die Nutzung der Bilder vorgegangen – so hatte eine New Yorker Bildagentur das Wagner-Motiv im Internet zum Kauf angeboten. Ein anderer Anbieter hatte das Porträt auf Souvenirs gedruckt, die aus Sicht des Museums unpassend waren. Das Museum beansprucht ein Recht an den Fotografien der Bilder, die 1992 von einem angestellten Museumsfotografen für einen Sammelband erstellt worden war. Die historischen Originale sind hingegen gemeinfrei.

In der Klage vor dem Landgericht Berlin fordern die Anwälte nun, dass die Wikimedia Foundation die Bilder löschen muss und Wikimedia Deutschland vom Gericht angewiesen werde, von der Domain Wikipedia.de nicht mehr auf die betreffenden Bilder weiterzuleiten. Die Kläger gehen dabei mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor: So verklagten sie parallel auch den Wikipedia-Autor, der die Bilder hochgeladen hatte.

Verschiedene Nachnutzer, die das Bild aus der Wikipedia übernommen hatten, bekamen ebenfalls teure Post von Anwälten der Stadt. Das Museum hatte bereits im Mai einen Beschluss des Landgerichts Berlin erreicht, wonach die in Frage stehenden Fotografien noch Urheberrechtsschutz genießen. Allerdings fielen die Bilder nicht unter den vollen Schutz von "Lichtbildwerken", der sich bis 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen erstreckt, sondern nur auf die Regelung für "Lichtbilder", die nach aktueller Gesetzgebung bis zu 50 Jahre nach der Veröffentlichung geschützt sind und keine eigenständige gestalterische Leistung voraussetzen.

Dieser Interpretation widersprechen die Wikipedia-Betreiber. Sie halten die Bilder nach wie vor online und vertreten die Auffassung, dass die originalgetreuen Digitalisate keine neuen Urheberrechtsansprüche begründen können. "Schutzfristen sind allein dadurch legitimiert, dass sie enden", erklärt Christian Rickerts, der geschäftsführende Vorstand von Wikimedia Deutschland, in einem Blogeintrag.

Dem Mannheimer Museum wirft er eine "Fristverlängerung durch die Hintertür" vor. Die Erstellung der Fotografie sei ein technischer Akt, keine kreative Leistung. "Es kann auch eine zeitintensive und aufwändige Arbeit sein, ein Modellauto aus einem Bausatz zu basteln. Und trotzdem entstehen bei dieser Art der originalgetreuen Reproduktion keine neuen Urheberrechte", schreibt Rickerts. Die Wikimedia Foundation äußert sich ähnlich und verweist auf die gute Zusammenarbeit mit anderen Museen, die die von ihnen verwahrten Werke freiwillig unter freien Lizenzen veröffentlichen.

Es ist nicht der erste Streitfall dieser Art. Bereits 2009 hatte die Londonder National Portrait Gallery die Löschung von Bildern historischer Porträts aus der Wikipedia verlangt, scheiterte aber am Widerstand der Wikipedianer.

[Update 25.11.2015 – 7:30 Uhr] Wie die Rechtsanwaltskanzlei Hoesmann berichtet, scheiterte das Mannheimer Museum bereits Ende Oktober vor dem Amtsgericht Nürnberg mit einer Klage wegen Verwendung des Wagner-Porträts. Das Gericht wertete die Bemühungen des Museums als unzulässige Verlängerung der gesetzlichen Schutzfristen. Entscheidend für die Klageabweisung war, dass das Museum Besuchern die Anfertigung eigener Fotografien verbietet. "Obwohl es sich bei dem abfotografierten Gemälde um ein gemeinfreies Werk handelt, ist es dabei letztlich dem betrachtenden Publikum nicht möglich [..] das genannte Gemälde zu nutzen oder zu eigenen Zwecken unentgeltlich widerzugeben", heißt es in der heise online vorliegenden Urteilsbegründung (Aktenzeichen 32 C 4607/15). (mho)