Verbindungsdaten: DatenschĂĽtzer und Provider vor Kompromiss
Telcos speichern Zielnummern erfolgloser Anrufe, Mobilfunker halten Zell-IDs fest, die fĂĽr Bewegungsprofile ĂĽber Monate hinweg taugen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte und Branchenvertreter wollen mit einem Leitfaden Abhilfe schaffen.
Nachdem die Praxis des Datensammelns bei Telecom-Anbietern im Frühsommer für Aufsehen gesorgt hatte, suchen nun die Provider gemeinsam mit dem obersten Datenschützer des Bundes und der Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Wegen, den Interessen der Telefonkunden künftig besser Rechnung zu tragen. Dafür soll am Donnerstag ein Datenschutz-Leitfaden verabschiedet werden, den ein halbjährlich tagender "Jour Fixe" ausgearbeitet hat.
Im Juni hatte die Initiative AK Vorrat – gestützt auf eine Anfrage auf Grund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der BNetzA – zu Tage gefördert, dass sich bei den verschiedenen Netzbetreibern und Service-Providern stark abweichende Speicherpraktiken und -fristen etabliert haben und dass auch solche Daten vorgehalten werden, die eindeutig nicht für Abrechnungszwecke erforderlich sind: zum Beispiel über erfolglose Anrufversuche oder Nummern eingehender Anrufe. Vor allem die Mobilfunkanbieter gerieten in die Kritik, weil sie teils monatelang die Funkzellen speicherten, in denen sich ein Kunde jeweils aufhielt – selbst wenn der Teilnehmer gar keinen ortsabhängigen Tarif à la "Homezone" gebucht hatte. Dabei könnten aus solchen Daten Bewegungsprofile erstellt werden.
Im Verlauf des Donnerstags will der Jour Fixe in Hamburg nun einen Leitfaden verabschieden, der die Speicherpraxis vereinheitlichen und kundenfreundlicher gestalten soll. Nach Auskunft eines seiner Sprecher nehmen an dem vom Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) ins Leben gerufenen Gremium "auf Fachebene" rund ein Dutzend Vertreter von Telecom-Unternehmen, des Bundeswirtschaftsministeriums sowie der BNetzA teil, die den Leitfaden gemeinsam mit dem Datenschützer formuliert. Dem BfDI-Sprecher zufolge ist ein im Vorfeld vom AK Vorrat lancierter Entwurf des Leitfadens veraltet und weicht in nicht näher genannten Details von der Endfassung ab. Zwar ist das vom AK Vorrat veröffentlichte PDF-Dokument auf den 22. September datiert, doch gebe es den inhaltlichen Stand des vergangenen Jour Fixe vom März dieses Jahres wieder. (ssu)