Verfassungsbeschwerde gegen BSI-Gesetz eingereicht
Der Datenschützer Patrick Breyer und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland meinen, das seit gut einem Jahr geltende "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ermächtige zur grenzenlosen Vorratsdatensammlung.
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei) gegen das seit August 2009 geltende Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (PDF-Datei) eingereicht. Wieland erklärte laut Mitteilung, die kurz BSI-Gesetz genannten Regelungen ermächtigten zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. Breyer ergänzt, "dass die dem BSI erlaubte Kommunikations- und Surfprotokollierung direkt durch den Staat erfolgen und sogar die aufgerufenen Internetseiten umfassen soll, macht die Regelung von Grund auf verfassungswidrig, wenn man die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde legt".
Das Gesetz soll dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Mittel an die Hand geben, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Demnach darf das BSI zur Bekämpfung von Schadprogrammen alle "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen, unbegrenzt speichern und automatisiert auswerten. Vor allem E-Mail-Adressen sollen dabei aber herausgefiltert und durch Pseudonyme ersetzt werden, um die Erstellung von Kommunikationsprofilen zu verhindern.
Dabei werde auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden erfasst, erläutern Breyer und Wieland in einer Mitteilung. Es könne beispielsweise ermittelt werden, wer sich auf dem Internetportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Impotenz informiert hat. Die Ermächtigung sei auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig. Das zeige sich daran, dass sie bis heute nicht angewendet worden sei. "Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat", erklärte Wieland. (anw)