Verkaufsverbot für Galaxy Tab bleibt bestehen
Das Landgericht Düsseldorf hält die von Apple gegen Samsung erwirkte Einstweilige Verfügung auch nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag aufrecht. Eine Entscheidung soll Anfang September verkündet werden.
Das Landgericht Düsseldorf hat die von Apple gegen Samsung beantragte Einstweilige Verfügung am Donnerstagnachmittag nicht aufgehoben. Damit bleibt der deutschen Tochter des südkoreanischen Elektronikkonzerns weiterhin untersagt, das Android-Tablet Galaxy Tab 10.1 in Deutschland und der EU in den Handel zu bringen. Das Gericht folgte damit den Argumenten Apples, das seine Rechte durch Samsung verletzt sieht. Den Termin für die Urteilsverkündung in dem Verfügungsverfahren hat die Kammer für den 9. September angesetzt.
Der Entscheidung war eine mehrstündige Sitzung vorausgegangen, in der die Anwälte der Streitparteien ihre Argumente vortrugen. Samsung konnte die Richterin insbesondere nicht davon überzeugen, dass die für eine Einstweilige Verfügung notwendige Dringlichkeit nicht gegeben sei. Bis zum 9. September bleibt die Verfügung damit in Kraft.
Während es in anderen Verfahren zwischen den beiden Kontrahenten auch um Patente geht, spielt in Düsseldorf nur das Design eine Rolle. Apple wirft Samsung vor, sich bei der Gestaltung des Galaxy Tab zu sehr bei Apples iPad bedient zu haben. Der US-Konzern führte ein eingetragenes europäisches Geschmacksmuster ins Feld, das der Tablet der Südkoreaner verletzen soll. In Düsseldorf anwesende Vertreter der beiden Unternehmen wollten das Verfahren nicht kommentieren.
Das Düsseldorfer Gericht hatte die Verfügung vor gut zwei Wochen erlassen und dabei zunächst auch dem südkoreanischen Mutterkonzern Samsung den Vertrieb des Tablets in der EU untersagt. Diese Entscheidung musste die Kammer eine Woche später revidieren und das Verkaufsverbot für Samsung Korea auf Deutschland beschränken. Von dem Verbot ausgenommen wurde mit Rücksicht auf ein dort laufendes Verfahren die Niederlande.
Am Mittwoch hatte ein Gericht in den Niederlanden ein Verkaufsverbot für verschiedene Android-Smartphones des südkoreanischen Herstellers verfügt. Danach ist es Samsung verboten, nach dem 13. Oktober die Smartphones Galaxy S, S II sowie Ace in den Niederlanden in den Verkauf zu bringen. In diesem Fall hatte das Gericht Apples Vorwurf der Geschmacksmusterverletzung verworfen, aber auf eine Patentverletzung erkannt. (vbr)