Verwaltungsgericht verhandelt Streit um Sendelizenz für Sat.1
In Lübeck befasst sich das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht mit einem ungewöhnlichen Rechtsstreit. Es geht um eine neue Sendelizenz für Sat.1.
Ein Streit um die Sendelizenz für den Privatsender Sat.1 beschäftigt am heutigen Donnerstag das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Lübeck. Die Landesmedienanstalten von Rheinland-Pfalz und von Hessen sowie zwei private Medienveranstalter klagen nach Angaben des Gerichts gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, die Sat.1 eine neue Lizenz erteilt hat. Der private TV-Sender hatte nach einem Streit mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz über die Vergabe von Sendezeiten an Dritte im Norden eine neue Lizenz erhalten.
"Wir halten die Klage für unzulässig, weil die Lizenzvergabe von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mehrheitlich gebilligt worden ist", sagte der Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Thomas Fuchs. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hingegen vertritt die Auffassung, dass ein Programmveranstalter bei laufender Lizenz und unverändertem Programm nicht die ihn beaufsichtigende Landesmedienanstalt wechseln darf.
Die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hatte 2012 nach Angaben der ZAK als neue Veranstalterin der vier Fernsehsender SAT.1, ProSieben, kabel eins und sixx zum 1. Januar 2013 bundesweite Lizenzen beantragt. Hintergrund für den Wechsel von Sat.1 war ein Streit um Drittsendelizenzen für regionale Privatanbieter, die von den lizenzführenden Landesmedienanstalten vergeben werden. Sat.1 hatte der LMK vorgeworfen, seit Jahren die gleichen Drittsender zu bevorzugen und deshalb den Wechsel in den Norden beantragt.
Die Verhandlung findet in Lübeck statt, weil das Verwaltungsgericht am Donnerstag dort ohnehin einen Sitzungstag abhält. "Wir tagen regelmäßig an verschiedenen Orten in Schleswig-Holstein", erklärte Gerichtssprecher Harald Alberts. (jk)