Videoüberwachung: Apple streitet mit Hamburger Datenschützer

Apple liefert sich derzeit eine Auseinandersetzung mit dem hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten. Es geht um ein Hinweisschild zur Videoüberwachung in seinem Laden am Jungfernstieg.

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Apple liefert sich derzeit einen Streit mit dem hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten um ein Hinweisschild zur Videoüberwachung in einer seiner deutschen Geschäftsfilialen. Das berichtet der Radiosender NDR Info. Der Datenschützer Johannes Caspar habe bereits mehrfach moniert, dass der Konzern in seinem Flagship-Laden am Hamburger Jungfernstieg die umfangreiche Kameraüberwachung nicht ausreichend kennzeichne. Apple soll nach Angaben von Caspar zwar mehrmals nachgebessert haben, die Vorgaben des Datenschützers bis heute jedoch nicht erfüllen. Apple soll sein Vorgehen mit den "weltweiten Design-Vorgaben" des Konzerns begründet haben. Auch den Landesdatenschützern in Hessen und Bayern sollen laut NDR Info Beschwerden zur mangelnden Kennzeichnung der Videoüberwachung vorliegen, die Apple-Läden in Frankfurt und München betreffen.

Caspar hat laut dem Bericht Apple bereits im Herbst 2011 das erste Mal aufgefordert, am Eingang des neu eröffneten, zentral gelegenen Hamburger Ladens einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die versteckt installierten Kameras anzubringen. Das Bundesdatenschutzgesetz schreibe "geeignete Maßnahmen" vor, um eine solche Beobachtung erkennbar zu machen. "Man hat dann zunächst Schilder auf die Tische gestellt, die auf die Überwachung hinweisen", so Caspar. Doch das sei zu kurz gegriffen, weil die Kunden die Schilder vorab sehen müssten und nicht erst, wenn sie schon im Laden seien. Als der Datenschützer nachfragte, habe Apple zwar nachgebessert, indem rechts unten neben der Eingangstür, "etwa in Kniehöhe", ein Schild angebracht wurde. Das müsse man jedoch suchen, um es zu finden. Caspar ermahnte das Unternehmen deshalb erneut – bislang aber ohne Erfolg. Die Gründe, warum Apple sich so schwer tue mit dem Schild, liege wohl im Design der Apple Stores, mutmaßt Caspar. Die Front sei ja aus Glas und solle möglichst ungehinderte Transparenz signalisieren.

Apple Deutschland reagierte auf Nachfrage durch NDR Info mit der Aussage, man halte sich an deutsche Gesetze. "Die Apple Retail GmbH hat die Hinweise angebracht und wird auch in Zukunft den gesetzlichen Hinweispflichten nachkommen", betonte ein Sprecher in der Münchner Zentrale. Die Frage, ob die Schwierigkeiten mit den Design-Richtlinien aus Cupertino zusammenhingen, wollte er nicht beantworten. (bsc)