Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission zieht Klage gegen Deutschland zurĂĽck
Die vor knapp zwei Jahren eingereichte Klage ist nun hinfällig, Deutschland entgeht damit einer möglichen millionenschweren Geldstrafe.
Die EU-Kommission hat ihre Klage gegen Deutschland wegen der ausgebliebenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zurückgezogen (Rechtssache C-329/12). Das teilte der EuGH am Dienstag auf Anfrage mit. Damit entgeht Deutschland einer drohenden millionenschweren Geldstrafe. Die EU-Kommission beantragte aber bei Gericht, dass Deutschland die Kosten des Rechtsstreits tragen soll.
Die EU-Behörde hatte geklagt, weil die Bundesregierung die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von 2006 nicht umgesetzt hatte. Damals hatten die EU-Staaten die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger auf Vorrat beschlossen.
Anfang April hatten die Luxemburger Richter die Richtlinie aber verworfen. Es verstoße gegen Grundrechte und sei deshalb ungültig, urteilte der Gerichtshof. Die systematische Datenspeicherung ist in der EU seit Jahren umstritten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher hatten in Luxemburg dagegen geklagt. (anw)