Vorratsdatenspeicherung: Schulterschluss gegen EU-Richtlinie?

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Innenminister Hans-Peter Friedrich ermuntert, gemeinsam auf eine Ă„nderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinzuarbeiten.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat Innenminister Hans-Peter Friedrich ermuntert, mit ihr in Brüssel darauf hinzuarbeiten, dass die EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung schnell geändert werden. Das geht aus einem heise online vorliegenden Brief an den CSU-Politiker hervor. Es dürfte "Einigkeit darüber bestehen", heißt es darin, dass die Direktive "erhebliche datenschutzrechtliche Mängel aufweist und auch der Anwendungsbereich zu unbestimmt ist".

Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx habe deutlich kritisiert, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten zu viel Entscheidungsspielraum lasse, hält die Justizministerin fest. Die EU-Länder könnten selbst bestimmen, "für welche Zwecke die Daten verwendet werden können sowie wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann". Ebenso kritisierten nationale Datenschutzbehörden respektive zivilgesellschaftliche Organisationen die Richtlinie heftig. Der zentrale Begriff "schwerer Straftaten" werde nicht abgregrenzt.

Leutheusser-Schnarrenberger erinnert Friedrich daran, dass die Kommission selbst bereits Mitte April 2011 angekündigt habe, die Richtlinie "gründlich überarbeiten" zu wollen. Dies sei dringend erforderlich, zumal "eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen entstanden" sei. Für die deutschen Telekommunikations- und Internetfirmen habe die Vorratsdatenspeicherung bereits einen mehrstelligen Millionenbetrag gekostet. Deshalb hätten Wirtschaftsverbände gefordert, zu klären, wie die Richtlinie künftig aussehen soll.

Der Innenminister und die Chefin des Justizressorts liegen in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren seit Langem über Kreuz. Leutheusser-Schnarrenberger will Verbindungs- und Standortdaten erst bei einem konkreten Verdacht auf Zuruf der Strafverfolger, IP-Adressen zur Bestandsdatenauskunft hingegen anlasslos generell für sieben Tage aufbewahrt wissen. Die Vorschläge Friedrichs gehen weit darüber hinaus und wollen letztlich die alte, von Karlsruhe gekippte Vorratsdatenspeicherung wieder einführen.

In den Dauer-Clinch hat sich auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eingeschaltet. "Ein Konfliktfall dieses Ausmaßes dürfte nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und den juristischen Gegebenheiten überhaupt nicht existieren", sagte der Unions-Politiker dem Handelsblatt. Das EU-Recht sehe zwingend vor, die existierende Direktive zu implementieren. Der nationale Gesetzgeber müsse "eine mindestens sechsmonatige Vorratsspeicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten" einleiten. Karlsruhe habe "präzise und dezidierte Vorgaben" gemacht. Nicht die verdachtsunabhängige Datenvorhaltung an sich sei beanstandet worden, "sondern die damalige Ausführung im deutschen Gesetz". (anw)