WLAN-Gesetz: Koalition plant keinen Auskunftsanspruch bei Online-Hetze
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Anbieter von Telemediendiensten Bestands- und Nutzungsdaten herausgeben sollen, um Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Das ist für Schwarz-Rot derzeit kein Thema.
Die große Koalition will eBay, Facebook Google, Betreiber von Online-Foren oder andere Anbieter von Telemediendiensten nicht dazu verpflichten, Bestands- und Nutzungsdaten auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten herauszugeben. Der vom Bundesrat geforderte erweiterte Auskunftsanspruch werde derzeit nicht zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) diskutiert, erklärte die Rechtsexpertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, in einem heise online vorliegenden Schreiben
an Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Der Bundesrat hatte sich zuvor in seiner Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Haftung von WLAN-Betreibern dafür eingesezt, dass Nutzer, die sich persönlichkeitsrechtsverletzend in Online-Medien äußern, einfacher ausfindig gemacht und identifiziert werden können. Er setzt darauf, mit einer Auskunftsmöglichkeit Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren bekämpfen zu können.
"Anonymität Voraussetzung für Meinungsfreiheit"
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte, dass der Vorschlag des Bundesrats erst einmal vom Tisch sei. "Das Recht auf anonyme Internetnutzung ist Voraussetzung der freien Meinungsäußerung im Netz und der Aufdeckung von Missständen durch Whistleblower", erklärte Ingo Jürgensmann von der Bürgerrechtsvereinigung. Wer bei jeder kritischen Äußerung eine teure Abmahnung befürchten müsse, werde sich selbst zensieren. Gegen Online-Hass seien Zivilcourage und klare Antworten anderer Nutzer die bessere Antwort.
Zu der geplanten TMG-Änderung, bei der es vor allem um die Zukunft der Störerhaftung von WLAN-Anbietern geht, werden am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des Bundestags Experten angehört. Als Sachverständiger geladen ist unter anderem der Göttinger Medien- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler, der sich jüngst auf einer Urheberrechtskonferenz dafür ausgesprochen hatte, die "heilige Kuh" der Anonymität in Online-Foren zu "schlachten". Der Berliner Richter Ulf Buermeyer, der auf heise online dagegen gehalten hatte, gehört ebenfalls zu den geladenen Experten. (anw)