Zahlende Kino.to-Nutzer im Visier der Staatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu eröffnen.

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Von
  • Holger Bleich

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren zu eröffnen. Kino.to hostete die gezeigten Kinofilme und Serien nicht selbst, sondern band Material ein, das extern bei One-Click-Hostern lagerte. Einige dieser Hoster haben nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Leipzig den Kino.to-Betreibern selbst gehört.

Für einen zeitlich unbegrenzten und werbefreien Zugriff auf die Streams mussten sich die Nutzer einen "Premium-Account" beim jeweiligen Hoster zulegen und diesen beispielsweise über PayPal bezahlen. Bislang war unklar, ob auf den sichergestellten Servern von Kino.to beziehungsweise dessen angegliederten Hostern personalisierte Kundeninformationen vorliegen. Nur wenn die Strafverfolgungsbehörden dort feststellen können, welche urheberrechtlich geschützten Filme konsumiert wurden, hätten sie etwas gegen die Nutzer in der Hand, so kommentierten Rechtsexperten einhellig.

Dem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge haben die Ermittler in vielen Fällen tatsächlich feststellen können, welche Nutzer sich welche Filme oder Serien wie oft angeschaut haben. Dennoch habe man nicht vor, aus diesem Streaming-Konsum Urheberrechtsverletzungen herzuleiten. "Da sehen wir nicht das Problem", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein im Gespräch mit heise online. Vielmehr werde geprüft, ob man die zahlenden Nutzer belangen könnte, weil sie mit ihren PayPal-Überweisungen gewerbliche Urheberrechtsverletzungen der Kino.to-Betreiber finanziell unterstützt haben. Diese Prüfung geschehe nun unter Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit: "Wir werden nicht die gesamte Nutzerschaft von Kino.to kriminalisieren." (hob)