Zweifel am nahen Ende der GEZ-Haustürfahndung

Ein Auszug aus der Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen beschreibt fast unverändert die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis von Gebührenbeauftragten.

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Anfang 2013 soll nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die bislang an Empfangsgeräte geknüpfte Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ersetzt werden. Vielfach war für die Reform mit dem Argument geworben worden, dass damit die vielfach als aggressiv empfundenen Fahndungsmethoden der "Gebührenbeauftragten" von Landesrundfunkanstalten im Namen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Vergangenheit angehörten. Ein Dokument, das die Digitalen Linken in ihrem Blog veröffentlicht haben, weckt Zweifel an dieser offiziellen Darstellung.

Laut der zitierten Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen soll die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis der Gebührenbeauftragten fast unverändert bestehen bleiben. Die Bestimmung beruht demnach auf dem Anfang Januar in Kraft tretenden, ebenfalls geänderten Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV) und definiert in einem Paragraphen, wie einzelne Kontrolltätigkeiten "auf Dritte" übertragen werden. Als derlei Auftragnehmer werden neben Call Centern oder fürs Inkasso sowie die Datenerfassung zuständigen Firmen auch Personen beschrieben, die überprüfen sollen, ob der RBStV eingehalten wird.

Diese Kontrolleure sollen "bisher nicht bekannte Beitragsschuldner" ausmachen und dabei ausdrücklich dazu berechtigt sein, "Auskünfte und die entsprechenden Mittel zur Glaubhaftmachung und Nachweise zu verlangen" sowie Anzeigen entgegenzunehmen. Sie müssen sich dafür durch einen Dienstausweis als Beauftragte der Rundfunkanstalten zu erkennen geben. Für die Linken ist damit klar: Die Satzung beschreibe nichts anderes als die Rechte und Pflichten des Beauftragtendienstes bisheriger Prägung, lediglich modernisiert durch den Bezug zur neuen Rechtsgrundlage.

Die ARD schreibt dagegen in einem "Faktencheck" zur neuen Haushaltsabgabe: "Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist es unerheblich, mit wem jemand oder mit wie vielen Personen jemand zusammenlebt." Ein Kontakt an der Wohnungstür mit dem Bürger sei daher in der Regel nicht notwendig. "Den Beauftragtendienst bisheriger Prägung wird es in Zukunft nicht mehr geben", betonen die ARD-Experten. Die vielfach kritisierte "Kontrolle der Vorhaltung von Geräten durch die sogenannten Gebührenbeauftragten" werde überflüssig.

Der Justiziar des Südwestrundfunks (SWR) Hermann Eicher, der in der ARD federführend für das Gebührenrecht zuständig, hatte dies in einer Klarstellung im Sommer noch einmal zusätzlich unterstrichen. Für die Linken stellt sich damit die Frage, "ob uns demnach die ARD über die wahren Hintergründe der künftigen Rundfunkbeitragsfahnder belügt". Künftige Prüfungen bezögen sich eventuell tatsächlich nicht mehr auf Empfangsgeräte, dafür aber offenbar auf "das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs".

Vermieterverbände, Datenschützer und Landespolitiker hatten schon im vergangenen Jahr gegen eine Klausel im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag direkt protestiert, der zufolge Eigentümer der GEZ beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter helfen müssen. Haus- und Wohnungsbesitzer würden damit genötigt, Mietern hinterher zu spitzeln, lautete die Kritik damals. Gegen die Haushaltsabgabe läuft noch eine Beschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. (anw)