eBay gewinnt auch Berufungsverfahren gegen Tiffany

Der Online-Auktionsbetreiber eBay hat sich im Streit um die Verantwortung für gefälschte Produkte des US-Schmuckkonzerns Tiffany & Co., die auf der eBay-Auktionsplattform eingestellt worden waren, vor dem "United States Court of Appeals for the Second Circuit" durchgesetzt. Die Berufungsrichter fanden aber auch ein Haar in der eBay-Suppe.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Online-Auktionsbetreiber eBay hat sich im Streit um die Verantwortung für gefälschte Produkte des US-Schmuckkonzerns Tiffany & Co., die auf der eBay-Auktionsplattform eingestellt worden waren, auch vor dem "United States Court of Appeals for the Second Circuit" durchgesetzt. Die Berufungskammer folgte der Auffassung des zuständigen Richters am "United States District Court for the Southern District of New York", der im Juli 2008 festgestellt hatte, dass es nicht primär die Aufgabe von eBay sei, die Einhaltung von Markenrechtsansprüchen zu überwachen, sondern von Firmen wie Tiffany.

Tiffany hatte eBay bereits im Jahr 2004 verklagt, nachdem das Unternehmen eigenen Angaben zufolge herausfand, dass es sich bei einem Großteil der bei eBay angebotenen Tiffany-Produkte um Fälschungen handelte. Daraufhin wollte der Schmuckkonzern eine gerichtliche Verfügung erreichen, die eBay zur Prüfung der Angebote zwingt. Der New Yorker Bezirksrichter befand jedoch, dass allein das Wissen, dass Markenverletzungen auf den eBay-Seiten vorkommen können, eine solche Verfügung nicht begründe. Es reiche vielmehr aus, dass eBay Produkte unverzüglich entferne, wenn das Unternehmen auf Markenrechtsverletzungen hingewiesen werde.

Die Berufungsrichter fanden aber auch ein Haar in der eBay-Suppe. So muss sich das Unternehmen unter Umständen für Anzeigen verantworten, in denen früher damit geworben wurde, dass auf eBay "Tiffany-Produkte zu niedrigen Preisen" zu finden seien. Da eBay zu dem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen sei, dass auf der Auktionsplattform viele gefälschte Tiffany-Produkte platziert wurden, so die Berufungskammer, hätte das Unternehmen potenzielle Kunden womöglich vor betrügerischen Geschäften warnen müssen. Die Richter verwiesen den Fall deshalb zurück an das New Yorker Bezirksgericht, das diesen Punkt nun noch einmal prüfen soll (PDF-Datei) . (pmz)