iPhone-Vertrieb: Frankreichs Wettbewerbshüter halten Apple-Verträge für unzulässig

Die Netzbetreiber müssen sich Apple praktisch "unterwerfen", um das iPhone verkaufen zu dürfen, moniert das französische Finanzministerium – und zieht gegen den Konzern vor Gericht.

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Verkaufsstart des iPhone 5 in Paris

iPhone-Verkaufsstart in Paris.

(Bild: dpa, Ansgar Haase)

Lesezeit: 2 Min.

Das französische Finanzministerium geht gegen Apples Verträge mit den lokalen Mobilfunkanbietern über den Vertrieb des iPhones vor. Die Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) – die für kartellrechtliche Fragen zuständige Abteilung des Finanzministeriums – hält mehrere Klauseln der Verträge für illegal, wie der Fernsehsender BFM TV berichtet.

Die Wettbewerbshüter bemängeln, mit dem Vertrag müssten sich die Mobilfunkanbieter dem iPhone-Hersteller praktisch unterwerfen, sie seien zu Apples Vorteil "signifikant unausgeglichen". Die DGCCRF fordert deshalb vor einem Pariser Gericht eine Zahlung in Höhe von 48,5 Millionen Euro durch Apple: Neben der Strafe in Höhe von 8 Millionen Euro solle der Rest des Betrages an die französischen Netzbetreiber SFR, Orange, Bouygues Telecom sowie Free Mobile ausgeschüttet werden.

Zu den beanstandeten Klauseln gehört, dass die Netzbetreiber angeblich für mindestens drei Jahre eine bestimmte Zahl an iPhones bestellen sowie Geld zur Bewerbung des Smartphones beisteuern müssen. Apple könne die Patente und Marken der Mobilfunkanbieter uneingeschränkt nutzen, führt die DGCCRF außerdem an, die Netzbetreiber seien hingegen an strikte Vorgaben zur Verwendung der Marke "Apple" gebunden. Auch bei Preisen und Tarifen für den Vertrieb des iPhones bestimmt der Hersteller den Vorwürfen nach mit.

Das französische Finanzministerium befasst sich seit längerem mit den Verträgen zwischen Apple und den Netzbetreibern, die Europäische Kommission hat sich mit der Thematik ebenfalls auseinandergesetzt. Auch die französische Wettbewerbsbehörde hat unter anderem Apple seit dem Jahr 2013 ins Visier genommen, sie befasste sich damit, ob Apps für Mobilgeräte den Käufer fest an eine bestimmte Plattform binden. Konkrete Schritte wurden nicht eingeleitet, man behalte diesen Bereich aber im Blick, betonte die Autorité de la Concurrence gegenüber dem Fernsehsender. (lbe)