iX-Workshop zu juristischen Fragen rund um mobile Apps

Anwendungen für Smartphones werden in der Regel über spezielle Online-Plattformen vertrieben. Für Softwareentwickler ergeben sich dadurch eine Reihe neuer rechtlicher Problematiken. Ein iX-Workshop führt durch den Lizenzierungsdschungel, behandelt Rechte und Pflichten, klärt Datenschutzfragen und gibt Tipps für die Vermarktung der eigenen App.

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Von
  • Jürgen Seeger

Mit selbstentwickelten Apps für iPhone, Android und Co. lässt sich derzeit nicht nur Geld verdienen, sondern auch Werbung betreiben, Kunden und Sympathien gewinnen und vieles mehr. Distributionsplattform sind in der Regel Online-Systeme wie Apples App Store oder Googles Android Market. Deren spezifische rechtliche
Rahmenbedingungen kennen viele Entwickler und Auftraggeber jedoch nicht.

Wie die Rechte und Pflichten bei Auftraggeber und -nehmer aussehen, was man als selbstständiger Entwickler einer App beachten muss, wie man sich im Lizenzierungsdschungel von Apple, Google und RIM zurecht findet, welche datenschutzrechtlichen Maßgaben existieren und was man schließlich für die Vermarktung einer App wissen muss, ist Gegenstand des eintägigen iX-Workshops.

Die Referenten, Konstantin Ewald, Partner der Kanzlei Osborne Clarke, und Tobias Haar, Leiter der Rechtsabteilung der Gameforge-Gruppe, veröffentlichen seit langem Artikel zu IT-Rechtsthemen für Nichtjuristen und können auf eine umfassende Vortragstätigkeit verweisen. Sie sind es gewohnt, juristische Themen für Nichtjuristen verständlich darzustellen und Zusammenhänge zu erläutern.

Stattfinden werden die Workshops am 15. September in Hamburg, am 29. September in Düsseldorf oder Köln und am 12. November in München. Weitere Details finden sich unter www.ix-konferenz.de. (js)