Aufruf: Freihandelsabkommen ohne urheberrechtliche Bestimmungen
38 Organisationen fordern, Fragen immaterieller Rechte und des Datenschutzes bei der geplanten Vereinbarung zwischen der EU und den USA außen vorzuhalten. Entwürfe sollen früh veröffentlicht werden.
38 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, Rechtsfragen bezüglich immaterieller Güter aus dem geplanten transatlantischen Freihandelsabkommen (TAFTA) herauszuhalten. Bestimmungen zu Patenten, zum Urheberrecht, Markenzeichen, geografischen Herkunftsangaben oder anderen Formen "geistigen Eigentums" sollten aus der Übereinkunft ausgeklammert werden, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung. Auch der Datenschutz solle besser nicht Teil des Vertrags werden. Zur Begründung heißt es, dass frühere Vereinbarungen wie das vom EU-Parlament gestoppte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA die Privilegien multinationaler Konzerne auf Kosten der Gesellschaft ausgebaut hätten.
Die Erstunterzeichner, zu denen die Digitale Gesellschaft, die Electronic Frontier Foundation (EFF), die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi), der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII), La Quadrature du Net oder Public Knowledge gehören, drängen zudem auf möglichst öffentliche Verhandlungen. Um böse Überraschungen wie bei ACTA zu vermeiden, sollen sämtliche Entwürfe und sonstige Positionspapiere "zeitnah und laufend" herausgegeben werden.
Generell dürften aus demokratischer Sicht alle Bereiche, in denen es um allgemeine Regeln für Technologien, Gesundheit oder Kultur gehe, nur in den Parlamenten oder anderen transparenten Foren unter Beteiligung aller Interessensvertreter erörtert werden. Die EU und die USA hatten im Rahmen der Aufnahme der TAFTA-Gespräche betont, "einen hohen Stand des Schutzes und der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte erhalten und fördern" zu wollen. (vbr)