Italien: Amtliche Präferenz für Open Source ist rechtmäßig
Ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts hat ein im Piemont erlassenes Gesetz bestätigt, das eine generelle Bevorzugung freier und quelloffener Software bei Beschaffungen der öffentlichen Hand vorschreibt.
Ein Urteil (in italienisch) des italienischen Verfassungsgerichts hat ein im Piemont erlassenes Gesetz bestätigt, das eine generelle Bevorzugung freier und quelloffener Software bei Beschaffungen der öffentlichen Hand vorschreibt. Gegen diese im März 2009 erlassene Richtlinie hatte die italienische Regierung geklagt, da sie wettbewerbsfeindlich sei, berichtet das Open Source Observatory and Repository (OSOR) der EU.
Das Verfassungsgericht entschied jetzt, dass die Forderung nach freier Software nur eine rechtliche Rahmenbedingung festschreibt, aber keine Technologien, Anbieter oder Produkte diskriminiert und daher rechtmäßig ist. Lediglich bei zwei Detailbestimmungen kam das Gericht zu dem Schluss, dass sie nicht mit geltendem italienischen Recht vereinbar sind: De Außerkraftsetzung bestimmter urheberrechtlicher Regelungen bei der Überlassung freier Software sowie die generelle Erlaubnis, Protokolle und Dateiformate zu entschlüsseln, um kompatible Software erstellen zu können. (odi)