Stream-Recorder JDownloader bleibt vorerst verboten

Das Landgericht Hamburg hält die einstweilige Verfügung gegen den Stream-Recorder im JDownloader2 aufrecht, das Programm darf weiter nicht mit einem RTMPE-Decoder vertrieben werden.

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Das vorläufige Verbot des Stream-Recorders JDownloader2 mit RTMPE-Decoder zum Herunterladen geschützter MyVideo-Clips bleibt bestehen. Einen Widerspruch des Geschäftsführers von Hersteller AppWork gegen die einstweilige Verfügung vom 30.04.2013 verwarf das Landgericht Hamburg in seinem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. 310 O 144/13) – es vermutet weiter eine Wiederholungsgefahr, da der Geschäftsführer keine Unterlassungserklärung abgegeben habe.

Bei dem Streit geht es um einen sogenannten Nightly Build von JDownloader2, der automatisiert erzeugt wurde und bei dem kurzzeitig eine Funktion zum Speichern von RTMPE-verschlüsselten Clips von MyVideo.de enthalten war. Indem das Landgericht Hamburg den Widerspruch verwarf, bleibt die einstweilige Verfügung von Ende April weiter in Kraft. Ein Urteil in der Sache selbst gibt es noch nicht. (mid)