Ärger um den Einsatz der Commons Clause

Seite 2: Freiheit der Lizenzwahl

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Bei Open-Source-Projekten, die aus mehreren Komponenten und Modulen bestehen, ist es wichtig zu prüfen, ob die einzelnen Komponenten unter der gleichen oder wie im Fall der Enterprise-Add-ons zum Redis Core unterschiedlichen Lizenzbedingungen unterliegen. Grundsätzlich kann jeder Softwareentwickler als Urheber darüber bestimmen, welche Lizenzbedingungen für seine Entwicklungen gelten sollen. Eine Grenze ist aber überschritten, wenn diese Entwicklungen auf Vorentwicklungen Dritter basieren und sie ein Lizenzierungsmodell dafür gewählt haben, das einer solchen "Re-Proprietärisierung" widerspricht.

Wenn also Redis in seinen eigenen Entwicklungsabteilungen proprietäre Software oder Add-ons entwickelt, kann Redis auch frei darüber entscheiden, ob es diese unter eine Open-Source-Lizenz, wie die Affero General Public License, oder eben unter eine restriktivere Lizenz stellt. Hierzu zählt die nun gewählte Kombination aus Apache License 2.0 und der von einem Juristen für FOSSA, einem Anbieter von Open-Source-Lizenzmanagementsystemen, entwickelten Commons Clause. Redis hätte auch entscheiden können, die Module ausschließlich unter restriktiven proprietären Lizenzen an eigene Kunden zu lizenzieren. Welche Lösung aus PR-Sicht sinnvoll ist und zu den erhofften Umsatzsteigerungen führt, muss Redis für sich bewerten.

Rückendeckung erhält Redis vom FOSSA-Gründer Kevin Wang und Michael DeHann, Entwickler von Ansible. Letzterer verweist darauf, dass es nur gerecht ist, wenn zwar jeder die Software nutzen darf, aber eine Vertriebslizenz erwerben muss, wenn er etwa mit Online-Hosted-Services damit Umsätze generiert. "Das klingt irgendwie richtig", so DeHann. Aus Sicht von Karen Sandler von der Software Freedom Conservancy ist der von Redis gewählte Weg falsch, und das Problem liegt eher darin, dass mehr "starke Copyleft-Lizenzen" benötigt werden.

Andere Kritiker befürchten, dass mit Lizenzklauseln wie der Commons Clause der Open-Source-Gedanke zurückgedrängt werde. Denn grundsätzlich ist es keinem Entwickler verwehrt, diese oder andere Lizenzklauseln zu verwenden oder zu entwickeln, solange er damit nicht selbst Rechte anderer Entwickler verletzt. Beispielsweise wäre eine "Umlizenzierung" von Softwarekomponenten (oder auch Bibliotheken) unzulässig, die auf GPL/LGPL-lizenzierten Vorversionen basieren. Diese verlangen als Copyleft-Lizenzen eine Weitergabe sämtlicher "abgeleiteter Werke" unter den gleichen Lizenzbedingungen.

Die Diskussion rund um die Entscheidung von Redis, einige Module restriktiver auszulizenzieren, dürfte weitergehen. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Unternehmen aus dem Open-Source-Umfeld diesem Beispiel folgen. Redis ist auch nicht das erste Unternehmen, das eigene Enterprise-Angebote "monopolisiert" und dabei versucht, Umsätze zu generieren, und Redis hat zuvor schon sein Enterprise-Angebot gegen Geld lizenziert; im konkreten Fall geht es ja "nur" um andockende Module.

Der Ausgang dieser Diskussionen ist offen. Überraschend wäre es aber nicht, wenn in diesem Zusammenhang weitere Lizenzmodelle auf den Markt kommen, die versuchen, zwischen den Interessen der Open-Source-Community und auf Umsatz- und Gewinnerzielung ausgerichteten Unternehmen zu vermitteln.

Tobias Haar
ist Rechtsanwalt bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er beschäftigt sich seit über 15 Jahren mit IT-rechtlichen Fragestellungen, veröffentlicht regelmäßig in der iX und hält Vorträge, unter anderem zu Aspekten im Bereich Open Source.
(ane)