Rechtliches zur Nutzung von Betriebssystemen und Standardprogrammen

Server-­Downloads, Keys, Datenträger, Kärtchen – ein Käufer kann kaum beurteilen, ob er tatsächlich ein Nutzungsrecht für das angepriesene Produkt erwirbt.

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Rechtliches zur Nutzung von Betriebssystemen und Standardprogrammen

(Bild: Albert Hulm)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Nick Akinci
Inhaltsverzeichnis

Wer eine Esszimmergarnitur braucht, aber keine Neupreise hinblättern kann, greift zu Gebrauchtmöbeln, die für kleines Geld in Online-Auktionen und über Kleinanzeigen zu haben sind. Warum sollte es für jemanden, der beispielsweise ein aktuelles Windows-Betriebssystem im beliebten Pro-Zuschnitt benötigt, nicht ebenso selbstverständlich sein, ein günstiges Gebraucht-Angebot wahrzunehmen? Bei vielen Billig-Angeboten für Windows, Microsoft Office und andere von Haus aus hochpreisige Software geht es um gebrauchte Exemplare – selbst dann, wenn das im Text gar nicht erwähnt oder gar durch wohlklingende Buzzwords wie "Original" vernebelt wird. Weder ein verschweißter Karton mit hübschen Händlerlogos noch ein vom Vertreiber industriell gefertigtes Kärtchen ändert etwas daran.

Tatsächlich ist der Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal – und sofern man es nicht mit regelrechten Fälschungen zu tun hat, ist auch ein gebrauchtes Exemplar ein Originalprodukt. Das heißt allerdings nicht, dass jede irgendwo angebotene "Lizenz" tatsächlich das ist, als was sie angeboten wird. Software ist eine besondere Art von Ware: Sie unterliegt normalerweise dem Urheberrecht. Wer sie also nutzen will, braucht dafür juristisch gesehen ein Nutzungsrecht mit passendem Zuschnitt. Der viel strapazierte Begriff "Lizenz" meint ein solches Recht.

Allein der Umstand, dass die Installation der Software und gegebenenfalls deren Aktivierung wie vom Verkäufer angegeben technisch funktionieren, sagt noch nicht viel aus: Möglicherweise hat man in Wahrheit dennoch bloß bunte Luft gekauft und nutzt das eingerichtete Betriebssystem oder Anwendungsprogramm unberechtigt. Leider tummeln sich gerade auf dem Gebrauchtsoftwaremarkt Händler aller Art mit sehr unterschiedlichen individuellen Auslegungen dessen, was rechtlich zulässig ist. Zudem sind die Bedingungen und Lizenzmodelle, unter denen verschiedene Software-Versionen legal genutzt werden dürfen, von Haus aus schon reichlich unübersichtlich und kompliziert.