Abfindung: Eine Frage des Geldes

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, über die Höhe der Abfindung bei einer Kündigung und die Frage, wann sich die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lohnt.

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Von
  • Marzena Sicking

Seinen Job zu verlieren, ist nicht nur eine persönliche Niederlage, sondern oft auch ein finanzielles Problem für den Betroffenen. Viele Arbeitnehmer haben dann die Hoffnung, dass der Arbeitgeber ihnen den Abschied mit einer großzügigen Abfindung erleichtern wird.

Nach einer Umfrage des Sozioökonomischen Panels (SOEP) erhalten die meisten gekündigten Arbeitnehmer tatsächlich eine Abfindung in Höhe von 5.000 bis 10.000 Euro. "Es kann sich also durchaus lohnen, um eine Abfindung zu kämpfen", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. "Leider hat man aber nicht automatisch mit einer Kündigung einen Anspruch darauf, eine Abfindung zu bekommen.“

Alexander Bredereck arbeitet seit 1999 als Rechtsanwalt und seit 2005 als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Bredereck Willkomm Rechtsanwälte in Berlin. Er ist Vorstand der Verbraucher- zentrale Brandenburg e.V. sowie Mitglied im Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. und Mitglied im Arbeitskreis Arbeitsrecht im Berliner Anwaltsverein e.V. Schwerpunkt seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Kontakt und weitere Informationen: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Der Gesetzgeber hat zwar geregelt, dass ein Arbeitgeber gleich im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbieten kann, falls der gekündigte Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Davon machen aber die wenigsten Arbeitgeber Gebrauch. In der Regel werden entweder Aufhebungsverträge geschlossen (die meistens eine Abfindung beinhalten) oder der gekündigte Arbeitnehmer wehrt sich gegen die Kündigung und zieht vor Gericht – auch wenn er sich innerlich von dem Job schon verabschiedet hat. Denn, wie Rechtsanwalt Alexander Bredereck weiß: "Eine angemessene Abfindung ist in der Regel nur im Kündigungsschutzprozess zu erstreiten oder besser: zu verhandeln! Denn in der Regel werden Abfindungen durch einen Vergleich vereinbart und dieser ist eben Verhandlungssache.“

Wie Rechtsanwalt Bredereck weiter ausführt, haben Arbeitnehmer meistens auch gute Chancen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Denn: "die meisten Kündigungen sind rechtlich angreifbar", so Bredereck. "Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Die Kündigungsschutzklage ist dann Ihr einziges Druckmittel: Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber Sie weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei."

Als "Faustformel" für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. "Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich", erklärt Bredereck. Das entsprechende Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme beschreibt Bredereck als "Verhandlungspoker". Wer das "Spiel" gewinnen will, muss entsprechend professionell agieren: "Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, beispielsweise Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem Sie die Kündigung erhalten haben, geschehen. Ihr einziges Druckmittel, die Kündigungsschutzklage, können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erheben.“ Wer das nicht tut, hat schon verloren: Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan. (masi)