Aus der Praxis: Die Top-20 der Umsatzsteuer-Fehler, Teil III,

Jeden Monat geben die Experten von steuerberaten.de auf heise resale praxisnahe Steuertipps für Unternehmer. Das Thema im Januar sind die häufigsten Fehler, die Unternehmer bei ihrer Umsatzsteuererklärung machen.

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Von
  • Marzena Sicking

Jeden Monat geben die Experten von steuerberaten.de auf heise resale praxisnahe Steuertipps für Unternehmer. Das Thema im Januar sind die häufigsten Fehler, die Unternehmer bei ihrer Umsatzsteuererklärung machen.

11. Leistungen an eigenes Personal (Arbeitnehmer)


Überlässt der Unternehmer seinen Arbeitnehmern Gegenstände (z.B. Pkws) zur privaten Nutzung oder gibt er ihnen Waren aus seinem Bestand, entsteht ebenfalls Umsatzsteuer. Dies wird oft nicht bedacht und gerade dies sind die Fälle, die den Steuerprüfer interessieren.

12. Die Änderung der Bemessungsgrundlage für den Umsatz

Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Also alles was der Kunde aufwendet, um in den Genuss der Ware oder der Dienstleistung zu kommen. Ändert sich die Bemessungsgrundlage später, z.B. durch Skonti oder auch durch Forderungsausfall, ändert sich auch die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist erst dann zu ändern, wenn die Änderung tatsächlich eingetreten ist. Also bei Zahlung unter Skontoabzug oder wenn die Forderung tatsächlich ausfällt.

Dipl.-Kfm. Ralf Müller von Baczko, Steuerberater. Als studierter Betriebswirt hat Ralf Müller von Baczko 1987 die Kanzlei MVB & CIE. Müller von Baczko, Steuerberatungsgesellschaft mbH mitbegründet und als Hauptgeschäftsführer geleitet. Ab 1990 expandierte Müller von Baczko mit mehreren Niederlassungen bundesweit. Der vielfach musisch begabte Familienvater ist der geistige Vater des Konzepts und Geschäftsführer von steuerberaten.de.

13. Die Vorsteuerberichtigung

Unter Umständen ist Vorsteuer zurückzuzahlen, die vorher abgezogen wurde. Wie in dem Beispiel mit der Gesellschaft, die ein Bürogebäude errichten lässt und hinterher vermietet. Bei Gebäuden ist ein Zeitraum von zehn Jahren zu berücksichtigen (bei anderen Gegenständen, z.B. Pkw fünf Jahre). Hat also diese Gesellschaft zur Umsatzsteuer optiert und dadurch die Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen und ziehen nach drei Jahren alle Unternehmer aus und das Gebäude wird dann als Ärztehaus genutzt, ändert sich alles. Denn Ärzte erzielen grundsätzlich steuerfreie Umsätze und daher kann die Option der Gesellschaft nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Und daher sind dann in dem Fall für sieben Jahre anteilig die Vorsteuern zurückzuzahlen.
In der Praxis ist das meistens nicht so einfach, weil nicht alle unternehmerischen Mieter gleichzeitig ausziehen und neue "steuerfreie" Mieter einziehen. Im schlimmsten Fall ändern sich die Voraussetzungen jährlich.

14. Vorsteuerpauschalierung / Durchschnittssatzbesteuerung

Für bestimmte Branchen und Berufe hat der Gesetzgeber einen pauschalen Vorsteuerabzug eingerichtet, z.B. für Land- und Forstwirte. Dies soll kleinere Unternehmer entlasten. Eine Vergleichsrechnung empfiehlt sich dann, wenn hier größere Investitionen geplant sind (z.B. die Photovoltaikanlage auf dem Schweinestall), aus denen die tatsächliche Vorsteuer geltend gemacht werden könnte.

15. Rechnungsberichtigung – und die damit verbundenen Mühen

Nur eine richtige Rechnung berechtigt den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug. Daher muss der Unternehmer immer darauf bedacht sein, eine richtige Rechnung auszustellen. Allerdings auch, weil er zum Beispiel die Umsatzsteuer schuldet, die er fälschlicherweise ausweist.
Glücklicherweise hat der Europäische Gerichtshof nun klar gestellt, dass Rechnungen rückwirkend korrigiert werden können. Die Finanzverwaltung hatte das anders gesehen. Damit ist das Kind nicht gleich in den Brunnen gefallen, wenn die Rechnung falsch ist.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Rechnung sofort korrigiert werden sollte, sobald erkannt wird, dass sie falsch ist. Denn später wird es immer schwieriger, vielleicht gibt es den Rechnungsempfänger nicht mehr. (Marzena Sicking) / (map)

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(masi)