Bürgschaft: Freundschaftsdienst mit hohem Risiko

Wer für die Schulden anderer Leute bürgt, wird im Zweifelsfall auch tatsächlich in die Haftung genommen. Darum sollte man sich über Risiken und Folgen vorher informieren.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Verwandte oder langjährige Geschäftspartner bitten um einen "kleinen Gefallen": Man soll doch bei der Bank bitte für sie bürgen. Es sei keine große Sache, man könne gerade nur keine Sicherheiten anbieten, doch die Zahlungen seien gesichert, also alles reine Formsache. Kann man einen solchen Freundschaftsdienst guten Gewissens ablehnen? Und ob! Denn eine Bürgschaft will gut überlegt sein. Viele Bürgen unterschätzen die Folgen, die ihnen aus solch einer Erklärung entstehen können. Für so manchen sind sie sogar existenzgefährdend.

Wer ein gut laufendes Unternehmen hat, muss schon mal mit der lieben Verwandschaft klar kommen. Die hält den Unternehmer-Onkel im Zweifelsfall nämlich für einen reichen "Geldsack" und fragt schon mal um Darlehen oder Bürgschaften an. Doch während man die Familie vielleicht noch abwimmeln kann ("die Geschäfte laufen gerade gar nicht gut"), ist das bei langjährigen Geschäftspartnern oft gar nicht so einfach. Schließlich arbeitet man seit Jahren zusammen. Das heißt, dass man durchaus weiß, wie es beim anderen läuft. Und wenn es immer gut lief, dann kann man dem "Partner" doch mal kurzfristig aushelfen, oder? Das sollte man sich durchaus überlegen, wenn es um eine Beteiligung geht. Wird jedoch um eine Bürgschaft angefragt, sollten die Alarmglocken schrillen.

Denn eine Bürgschaft zu übernehmen bedeutet, für die Schulden eines anderen gerade zu stehen, ohne selbst abgesichert zu sein. Wer sich beim Geschäftspartner als Investor betätigt, bekommt Anteile am Unternehmen und Einfluss. Wer bei der Bank für dessen Kredit bürgt, hat nur das Risiko und keinen Nutzen. Denn wenn der eigentliche Schuldner nicht mehr zahlen kann, bittet die Bank den Bürgen zur Kasse.

Wer tatsächlich darüber nachdenkt, sich als Bürge zur Verfügung zu stellen, sollte nochmals über die Risiken nachdenken und versuchen, diese zu minimieren. So kann man beispielsweise den Haftungsumfang durchaus selbst bestimmen, der Bürge muss sich keinesfalls für 100 Prozent des Betrages zur Verfügung stellen. Bürgen Sie nur für den Betrag, für den Sie im Zweifelsfall tatsächlich die Verantwortung übernehmen möchten. Das ist dann eine sogenannte "Höchstbetragsbürgschaft", bei der eine Haftungsgrenze festgelegt wird.

Etwas geringer ist das Risiko bei einer "Mitbürgschaft", denn hier wird die Last auf mehrere Schultern verteilt. Theoretisch jedenfalls. Denn die Bank kann den gesamten Betrag auch von einem Bürgen fordern. Das wird sie ganz sicher tun, wenn bei den anderen nichts oder nur schwer etwas zu holen ist. Im Zweifelsfall steht hier also auch ein Bürge für die gesamte Summe gerade. Das tut er auch bei der sogenannten "Ausfallbürgschaft". Allerdings muss der Bürge hier erst zahlen, wenn alle anderen Möglichkeiten, beim Schuldner selbst an das Geld zu kommen, ausgeschöpft sind. Ist der eigentliche Schuldner pleite, kann das allerdings schnell der Fall sein.

Auch müssen Sie sich darauf gefasst machen, dass die Bank Sie "durchleuchten" wird. Schließlich muss auch der Bürge nachweisen, dass er das Geld ggf. aufbringen kann. Sie sollten sich also auch darüber im Klaren sein, dass Sie sehr viele Informationen offen legen müssen, die Sie vielleicht lieber für sich behalten hätten. Erst wenn die Bank sicher ist, dass Sie tatsächlich bezahlen könnten, kommen Sie als Unterzeichner eines Bürgschaftsvertrages überhaupt in Frage. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)