Cloud Computing und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, gehören ihm diese noch lange nicht. Er muss auf Verlangen Auskunft über Details der Verarbeitung und Speicherung geben können.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Jeder Bürger hat ein Auskunftsrecht über die über ihn gespeicherten Daten sowie ein Recht auf Richtigstellung von diesbezüglichen Fehlern. Dieses Auskunftsrecht gilt auch für personenbezogene Daten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Sind diese beim Cloud-Anbieter gespeichert, müssen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden, wie Rechtsanwalt Thomas Feil erklärt.

Unternehmen, die personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung von Cloud-Diensten auf dem Speicherplatz des Cloud-Diensteanbieters speichern, bleiben den Betroffenen gegenüber datenschutzrechtlich verantwortlich (§ 11 Abs. 1 BDSG).

Thomas Feil ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Hannover tätig. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Arbeitsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch das Vergaberecht.

Werden personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeitet, können diese Personen bestimmte Auskunftsrechte geltend machen. Dazu gehören auch Art und Umfang der gespeicherten Daten und der Ort der Datenspeicherung. Unternehmen müssen Betroffenen diese Auskunft unentgeltlich erteilen (§ 34 Abs. 8 BDSG). Unternehmen müssen sich also informieren, an welchen Orten der Cloud-Dienstleister die Daten des Betroffenen speichert. Außerdem sollte über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie dem Auskunftsverlangen möglichst effizient und kostengünstig entsprochen werden kann. Sonst könnten die Auskunftsanfragen von Betroffenen erhebliche Kosten verursachen, auf denen das Unternehmen sitzen bleibt.

In der Praxis ist zu beobachten, dass in Unternehmen selten standardisierte Prozesse bestehen, wie mit datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen umzugehen ist. Es sollte eine zentrale Anlaufstelle installiert werden, bei der Auskunftswünsche zusammen laufen.

Es ist des weiteren davon abzuraten, als Unternehmen datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche unbearbeitet und/oder unbeantwortet zu lassen. Solche Ansprüche können gerichtlich durchgesetzt werden, wie Unternehmen schon leidvoll erfahren mussten. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)