"Gefällt mir"-Button ist nicht wettbewerbswidrig

Die Nutzung des "Gefällt mir"-Buttons bei Facebook zu PR-Zwecken ist leider nicht unproblematisch. Wie ein Gericht jetzt festgestellt hat, handelt es sich aber nicht um einen Wettbewerbsverstoß.

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Von
  • Marzena Sicking

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Berlin dürfte viele Online-Händler aufatmen lassen. Denn die Richter haben festgestellt, dass die Verwendung des "Gefällt-mir "-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Das gilt auch dann, wenn der Betreffende die Nutzer nicht über eine mögliche Übermittlung ihrer Daten an Facebook informiert hat.

Die jetzt veröffentlichte Entschiedung erfolgte in einem Eilverfahren, in dem ein Wettbewerber einen Verbotsantrag gegen einen anderen Online-Händler gestellt hatte. (14.03.2011, Az. 91 O 25/11). Er hatte darauf verwiesen, dass zumindest die Daten von eingeloggten Facebook-Nutzern, die eine Seite mit integriertem "Gefällt mir"-Button besuchen, auch ohne dessen aktiver Betätigung übertragen werden. Daher sei eine Datenschutzerklärung erforderlich, die die Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten aufkläre.

Letzteres haben die Berliner Richter auch nicht ausgeschlossen. Ebenso wurde nicht verneint, dass ein Verstoß gegen den § 13 des Telemediengesetzes vorliegen kann, wenn diese Datenschutzerklärung fehlt. Trotzdem müssen die Händler keine Sorge mehr haben, dass ihnen ein Konkurrent unter Berufung auf diese Punkte eine Abmahnung schickt oder sie zum Abgeben einer Unterlassungserklärung auffordert.

Denn der § 13 TMG dient dem Persönlichkeits- bzw. Datenschutz und ist somit keine Marktverhaltensvorschrift. Dies wäre aber eine Voraussetzung für einen Wettbewerbsverstoß.

Wer den "Gefällt mir"-Button auf seiner Seite nutzt, muss also keine Angst vor Angriffen durch seine Wettbewerber haben. Trotzdem sollte man die eigene Datenschutzerklärung entsprechend ergänzen. Wer es nicht tut, begeht nämlich eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Strafen rechnen. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)