Rechts-Tipps für Online-Händler

Händler sein, das geht heute oft Hand in Hand mit dem Betrieb eines Online-Shops. Doch leider sorgt eine ganze Palette von Regelungen und Vorschriften für potenziellen Ärger.

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Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Georg Schnurer

"Ich bin Händler, kein Jurist!" – diesen verzweifelten Ausruf kennt so mancher, der sich als Neuling in den Online-Handel wagt. Doch auch gestandene Handelsprofis stolpern immer wieder über juristische Fallstricke. Die nachfolgende Sammlung von Tipps, Urteilen und Hintergrundberichten soll Reseller, Online-Händler, Distributoren und Systemhäuser helfen, sich einen Überblick zu verschaffen (zum Teil Registrierung erforderlich).

Dem Themenkomplex "Abmahnung" haben wir aufgrund seiner Bedeutung eine eigene Zusammenstellung gewidmet. Auch beim leidigen Thema "Rückgabe- und Widerrufsrecht" kamen wir nicht umhin, es auszulagern.

Button-Lösung als Schutz vor Abofallen: Das Bundesjustizministerium will Verbraucher mit einer Button-Lösung vor Abo-Fallen im Internet schützen. Die Zeche zahlen allerdings mal wieder die ehrlichen Online-Händler. (mehr…)

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kostenfallen im Internet, mit dem das Bundesjustizministerium Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen möchte, wird vom DIHK kritisch gesehen. Der Verband favorisiert einen anderen Ansatz. (mehr…)

Produktbilder: Ein Käufer hat Anspruch darauf, eine online gekaufte Ware so zu erhalten, wie sie auf den Fotos beim Angebot abgebildet ist. Dies legt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes nahe. (mehr…)

Wer keinen Ärger mit dem Käufer seiner Ware haben möchte, der sollte bei Bilderauswahl und Produktbeschreibung von Online-Angeboten sehr sorgfältig sein. (mehr…)

Umtausch: Vor Weihnachten freuen sich Händler über gute Umsätze, nach Heiligabend ärgern sie sich über die vielen Umtauschanfragen. Aber muss der Händler die Ware wirklich zurücknehmen? (mehr…)

B2B: Wer seinen Kundenkreis auf Gewerbetreibende beschränken will, muss auf eine rechtlich saubere Umsetzung der Einschränkung achten. Ein kurzer Hinweis auf der Homepage reicht nicht aus, Kundenkreis und Bestellungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. (mehr…)

Impressumspflicht: Wer einen geschäftsmäßigen Auftritt im Internet plant, muss sich nicht nur Gedanken darüber machen, wie er seine Dienste oder Waren präsentiert. Er sollte auch prüfen, ob er der Anbieterkennzeichnungspflicht – landläufig als "Impressumspflicht" bekannt – unterliegt. (mehr…)

Mobil-Shopping: Wer Waren im Web anbietet, muss dafür sorgen, dass auch bei Abruf des Angebots auf Apple- und anderen Mobil-Geräten die erforderlichen Informationen für Kunden angezeigt werden. Kommt der Händler seinen Informationspflichten nicht nach, haftet er unabhängig davon, ob er von der fehlenden Darstellung Kenntnis hatte oder nicht. (mehr…)

Schnäppchenspekulation: Auch ein umfangreicher gesetzlich verankerter Verbraucherschutz berechtigt Käufer nicht dazu, offensichtliche Irrtümer von Anbietern auszunutzen, um sich selbst zu bereichern. Wer darauf spekuliert, bei erkennbar fehlerhaften Preisangaben im Internet, Waren zu Schleuderpreisen zu erwerben, kann einen solchen Anspruch selbst dann nicht unbedingt vor Gericht durchsetzen, wenn er versehentlich eine Bestellbestätigung erhalten hat. (mehr…)

Suchmaschinen-Manipulation: Wer Webseiten ohne sichtbaren Inhalt einrichtet und mit typischen Begriffskombinationen fremder Anbieter präpariert, um suchmaschinengeführte Nutzerströme im Web gezielt zu eigenen Angeboten umzuleiten, verstößt damit gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs – so ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. (mehr…)

Suchmaschinen-Marketing: Bezahlte Suchmaschinenwerbung beschäftigt die Gerichte. Im Vordergrund stehen dabei gebuchte Schlüsselbegriffe, die mit Unternehmensnamen oder geschützten Marken von Mitbewerbern kollidieren. (mehr…)

Preissuchmaschinen: Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass Händler ihre Preise erst dann im eigenen Shopsystem ändern dürfen, wenn die Preissuchmaschinen die Änderung auch übernommen haben. (mehr…)

AGB für Online-Händler: Müssen gewerbliche Online-Händler zwangsläufig Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, um die zahlreichen verbraucherrechtlichen Verpflichtungen, die für sie gelten, zu erfüllen? Derlei Juristenprosa will erst einmal ausgearbeitet (und bezahlt) werden. Kleine Händler behelfen sich oft lieber mit Einzelvereinbarungen. (mehr…)

Verbraucherrechte: Wie deutlich müssen Unternehmen bei Verkäufen im Internet gesetzliche Verbraucherrechte erklären? Verbraucherschützer klagten gegen ein Unternehmen, da die Rechte der Verbraucher verschleiert würden. (mehr…)

Schnäppchen-Paradies: Das Internet gilt als Dorado für Schnäppchenjäger. Doch längst nicht bei jedem vermeintlichen "Schnapper" ist der Onlinehändler wirklich zur Lieferung verpflichtet – auch wenn das aktuelle Urteil gegen Quelle anderes suggerieren mag. (mehr…)

Forderungen EU-weit eintreiben: Länderübergreifende Geschäfte sind in der EU inzwischen alltäglich. Treten Probleme bei Zahlung, Lieferung oder Reklamation auf, müssen Forderungen auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Dafür gibt es jetzt einheitliche, unkomplizierte Verfahren. (mehr…)

Versandkosten: Der Kunde müsse im Verlauf der Bestellung automatisch auf die Liefer- und Versandkosten aufmerksam gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. (mehr…)

"Sofort-Kauf-Option": Wer die "Sofort-Kauf-Option" bei eBay versehentlich auf 1 Euro setzt, muss den Vertrag nicht erfüllen. Das hat das Landgericht Köln jetzt bestätigt. (mehr…)

eBay-Bedingungen und Wettbewerbsrecht: Wer Produkte bei eBay anbietet und sich dabei nicht an die Vorschriften hält, begeht eventuell Vertragsbruch. Dieser kann aber nur von eBay selbst sanktioniert werden. Von einer Behinderung des Wettbewerbs darf hingegen nicht automatisch ausgegangen werden. (mehr…)

Account-Missbrauch: Der Inhaber eines eBay-Accounts kann nach Auffassung des obersten deutschen Zivilgerichts für Rechtsverletzungen, die Dritte über sein Mitgliedskonto begingen, in Haftung genommen werden. (mehr…)

eBay-Bewertung: Wer Mist baut, muss auch damit rechnen, dass das bekannt wird. Und dann damit leben. Das gilt zumindest für den Fall, dass sich ein Verkäufer bei eBay eine schlechte Kundenbewertung einhandelt. (mehr…)

B2B: Die eigenen Waren nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, ist theoretisch auch über öffentliche Verkaufsplattformen wie eBay machbar. Allerdings birgt der Versuch hohe rechtliche Risiken, die man bedenken sollte. (mehr…)

Original-Produktfotos: Laut einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes darf ein Händler bei eBay-Verkäufen nur dann die originalen Produktfotos eines Herstellers benutzen, wenn er dessen Genehmigung dazu hat. (mehr…)

Privatmann oder Profi: Der gesetzliche Verbraucherschutz verpflichtet vor allem professionelle Händler. Ob ein "Privatanbieter" bei einem Internetauktionshaus jedoch als Unternehmer handelt oder nicht, hängt unter anderem vom Umfang und Ziel der getätigten Geschäfte ab. (mehr…)

"Privatverkauf": Wer etwa als privater eBay-Teilnehmer gebrauchte Waren allzu überschwänglich angepriesen hat, den schützt auch ein Gewährleistungsausschluss nicht davor, dass er das Verkaufte möglicherweise zurücknehmen muss, wenn es sich als mangelhaft erweist. (mehr…) (gs)