Gesetz gegen Kostenfallen im Internet kommt

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat einen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet vorgestellt. Es soll sicherstellen, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Dass die "Button-Lösung" kommt, gilt als relativ sicher.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Die Verbraucherzentralen schlagen seit Jahren Alarm: Die Beschwerden über Internetangebote, auf deren Kostenpflichtigkeit die Verbraucher erst bei Erhalt einer Rechnung aufmerksam werden, nehmen zu. So werden bestimmte Internetleistungen, wie Gewinnspiele oder das Herunterladen von Software von unseriösen Geschäftemachern al "gratis" angepriesen, mit der Rechnung folgt das böse Erwachen. Die Verbraucher werden dabei oft durch eine aggressive Verfolgung der angeblichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt und verunsichert.

Zwar bietet schon das geltende Recht durchaus Möglichkeiten, sich vor solchen Kostenfallen zu schützen, denn meistens wird gar kein rechtlich bindender Vertrag geschlossen, da es an der erforderlichen Einigung über den Preis fehlt. Kommt es zum Vertragsschluss, können die Verträge meist angefochten oder widerrufen werden. Darüber hinaus können Mitbewerber, die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs häufig im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage gegen die unseriösen Internetanbieter vorgehen. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.

Durch den neuen Gesetzesentwurf soll dem Missbrauch aber bereits im Ansatz ein Riegel vorgeschoben werden: Die jetzt auf den Weg gebrachte sogenannte "Button-Lösung" verpflichtet Anbieter per Klick eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers darüber einzuholen, dass ihm die Kosten bekannt sind – und zwar vor dem Abschicken einer Bestellung. Verbraucher sind danach nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie per Mausklick bestätigt haben, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Für seriöse Online-Händler bedeutet das, dass sie mehr Rechtssicherheit für ihre Forderungen haben: Ein Kunde kann die Rechnung danach kaum noch mit dem Hinweis anfechten, ihm sei der Preis nicht bekannt gewesen. Unseriösen Geschäftsmodellen wird zugleich der Boden entzogen.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat außerdem die Bundesländer aufgefordert, "entschlossen" gegen Kostenfallen vorzugehen: "Sie haben die Möglichkeit, Geldbußen wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung zu verhängen; in manchen Fällen kann auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, das die Gerichte verfolgen können."

Auf eine europäische Regelung wolle man aufgrund der täglich anwachsenden Zahl von Missbrauchsfällen nicht warten. Der Vorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme einer solchen Regelung in die neue Verbraucherrechterichtlinie liege in Brüssel zwar schon lange auf dem Tisch, die Verabschiedung werde aber nicht vor 2012 erwartet. Darum soll nun zunächst eine nationale Regelung geschaffen werden. Länder und Verbände wurden um eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf gebeten.

Den detaillierten Referentenentwurf, sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kostenfallen im Internet finden Sie auf den Webseiten des Bundesjustizministeriums. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)